Art. 601 SCC from 2024

Art. 601 D. Action by a legatee
The right of a legatee to bring an action prescribes ten years after notification of the testamentary disposition or from the subsequent date on which the legacy became due.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 601 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF230081 | Testamentseröffnung | Berufung; Testament; Berufungsklägerin; Erblasser; Testaments; Recht; Erblasserin; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Verfahren; Vorinstanz; Erben; Auslegung; Feuerwehr; Vermögen; Testamentseröffnung; Erbin; Vermächtnisnehmer; Entscheid; Behörde; Institution; Vermögens; Urteil; Einzelgericht; GABRIELI; Institutionen; Schulden; Bezirk; Eröffnung |
ZH | LB120105 | Erbteilung | Teilung; Beklagten; Vermächtnis; Betrag; Erben; Berufung; Parteien; Pflicht; Pflichtteil; Kläger; Erbanteil; Stiftung; Willen; Recht; Akontozahlung; Erbteil; Urteil; Willensvollstrecker; Gericht; Höhe; Verfahren; Lasses; Erblasser; Erbquote; Vermächtnisses; Vorinstanz; Teilungsmasse; Zuwendungen; Berücksichtigung; Bezug |
Dieser Artikel erzielt 7 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.