FIDLEG Art. 60 - Inhalt
Einleitung zur Rechtsnorm FIDLEG:
Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regulierung von Finanzdienstleistungen in der Schweiz regelt, um Anleger zu schützen. Es legt Anforderungen an Finanzdienstleister fest, um Transparenz, Fairness und Integrität im Finanzmarkt sicherzustellen, insbesondere in Bezug auf Informationspflichten, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Das FIDLEG ist Teil eines Gesamtpakets zur Regulierung des Finanzsektors in der Schweiz, das darauf abzielt, das Vertrauen der Anleger zu stärken und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten.
Art. 60 FIDLEG vom 2021
Art. 60 Inhalt
1 Das Basisinformationsblatt enthält die Angaben, die wesentlich sind, damit die Anlegerinnen und Anleger eine fundierte Anlageentscheidung treffen und unterschiedliche Finanzinstrumente miteinander vergleichen können.
2 Die Angaben umfassen insbesondere:a. den Namen des Finanzinstruments und die Identität des Erstellers;b. die Art und die Merkmale des Finanzinstruments;c. das Risiko- und Renditeprofil des Finanzinstruments unter Angabe des höchsten Verlusts, der den Anlegerinnen und Anleger auf dem angelegten Kapital droht;d. die Kosten des Finanzinstruments;e. die Mindesthaltedauer und die Handelbarkeit des Finanzinstruments;f. die Information über die mit dem Finanzinstrument verbundenen Bewilligungen und Genehmigungen.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.