Art. 6 FCSC from 2024

Art. 6 Individual and collective responsibility
All individuals shall take responsibility for themselves and shall, according to their abilities, contribute to achieving the tasks of the state and society.
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Art. 6 Federal Constitution of the Swiss Confederation (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB160405 | Vergehen gegen das Ausländergesetz | Beschuldigte; Beschuldigten; Erwerbstätigkeit; Einreise; Staat; Berufung; Vorinstanz; Schweiz; Visum; Dienstleistung; Entscheid; Recht; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Bewilligung; Urteil; Verteidigung; Verfahren; Sinne; Gericht; Arbeit; Untersuchung; Sachverhalt; Tatbestand; Bundesgericht; Dienstleistungen |
ZH | RZ160001 | Unterhalt | Unterhalt; Unterhalts; Beklagten; Verzicht; Vorinstanz; Eltern; Mündige; Mündigen; Sozialhilfe; Unterstützung; Gemeinwesen; Mutter; Sinne; Urteil; Mündigenunterhalt; Ausbildung; Verfahren; Kinder; Beziehung; Unterhaltspflicht; Interesse; Klage; Unterhaltsbeiträge; Entscheid |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00180 | Vollgeschoss; Gemeinde; Vorinstanz; Gemeinderat; Projekt; Sonderbauvorschriften; Vollgeschosse; Untergeschoss; Beschwerde; Gestaltungsplan; Wohnen; Baubewilligung; Bauvorhaben; Untergeschosse; Nebenräume; Nebenbestimmung; Entscheid; Gestaltungsplans; Wohnungen; Vorschrift; Bauherr; Auslegung; Behörde; Rechtsmittel; Kammer; Peter; Antrag; Areal; Vorschriften; Flächen | |
SO | VSKLA.2022.2 | - | Leistung; Reglement; Invalidität; Invaliden; Unfall; Leistungen; Rente; Invalidenrente; Urteil; Vorsorge; Invaliditätsgrad; Reglements; Mindestinvalidität; Anspruch; Recht; Mindestinvaliditätsgrad; Minimum; IV-Nr; Renten; Klage; Beklagten; Klägers; Krankheit; Versicherung; Bestimmungen; Verfügung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 I 280 (1C_377/2019) | Regeste Unterlassungs- und Feststellungsgesuche betreffend Funk- und Kabelaufklärung ( Art. 38 ff. NDG ); Anspruch auf materielle Beurteilung der Gesuche ( Art. 25 Abs. 1 DSG ; Art. 13 EMRK ). Bei der Funk- und Kabelaufklärung werden Personendaten bearbeitet, unabhängig davon, ob Informationen durch den NDB gespeichert werden (E. 6.1). Die Beschwerdeführenden sind potenziell in gleicher Weise von der Funk- und Kabelaufklärung betroffen wie alle Kommunikationsteilnehmer (E. 6.2.2). Speziell betroffen sind Medienschaffende sowie Anwälte und Anwältinnen (E. 6.2.3). | Daten; Kabel; Kabelaufklärung; Bundes; Beschwerdeführenden; Recht; Überwachung; Urteil; Gesuch; Person; Kommunikation; Rechtsschutz; Massnahme; Massnahmen; Personen; Auskunft; Schutz; Hinweis; Bundesverwaltungsgericht; Überwachungsmassnahme; Überwachungsmassnahmen; Hinweisen |
144 V 361 | Art. 28 Abs. 1 lit. b, aArt. 29 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 4 IVG; Entstehung des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung. Beantwortung der in BGE 137 V 351 E. 5.1 S. 361 offengelassenen Frage dahingehend, dass der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung jedenfalls den Ablauf der einjährigen Wartezeit in sinngemässer Anwendung von Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG voraussetzt (E. 6.2). | Hilflosenentschädigung; Anspruch; Hilflosigkeit; Recht; IV-Stelle; Wartezeit; Entstehung; Rente; Variante; Urteil; Anspruchs; Wartejahr; Invalidenversicherung; Abklärungsbericht; Entscheid; Verfügung; Bundesgericht; Vorinstanz; MEYER; Renten; Sozialversicherung; Verwaltung; Verletzung; Fussnote; Hilfsbedürftigkeit; Arbeitsunfähigkeit |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Hand zum Bundespersonalgesetz | 2015 |
Thomas Gächter | Basler Art.6 | 2015 |