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Legge federale sui diritti politici (LDP)

Art. 6 LDP dal 2022

Art. 6 Legge federale sui diritti politici (LDP) drucken

Art. 6 Voto degli invalidi

I Cantoni provvedono affinché possano votare anche coloro che, per invalidit? o altri motivi, sono durevolmente incapaci di svolgere da sé le necessarie operazioni di voto.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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