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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 59 CCP de 2024

Art. 59 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 59 Décision

1? Lorsqu’un motif de récusation au sens de l’art. 56, let. a ou f, est invoqué ou qu’une personne exerçant une fonction au sein d’une autorité pénale s’oppose ? la demande de récusation d’une partie qui se fonde sur l’un des motifs énumérés ? l’art.? 56, let.? b ? ? e, le litige est tranché sans administration supplémentaire de preuves: (1)

  • a. par le ministère public, lorsque la police est concernée;
  • b. par l’autorité de recours, lorsque le ministère public, les autorités pénales compétentes en matière de contraventions et les tribunaux de première instance sont concernés;
  • c. par la juridiction d’appel, lorsque l’autorité de recours et des membres de la juridiction d’appel sont concernés;
  • d. (2) par le Tribunal pénal fédéral lorsque l’ensemble de la juridiction d’appel d’un canton est concerné.
  • 2? La décision est rendue par écrit et doit être motivée.

    3? Tant que la décision n’a pas été rendue, la personne concernée continue ? exercer sa fonction.

    4? Si la demande est admise, les frais de procédure sont mis ? la charge de la Confédération ou du canton. Si elle est rejetée ou qu’elle est manifestement tardive ou téméraire, les frais sont mis ? la charge du requérant.

    (1) Nouvelle teneur selon le ch.? I de la LF du 17? juin? 2022, en vigueur depuis le 1er? janv.? 2024 (RO 2023 468; FF 2019 6351).
    (2) Nouvelle teneur selon le ch. II 3 de la L du 17 mars 2017 (Création d’une cour d’appel au TPF), en vigueur depuis le 1er janv. 2019 (RO 2017 5769; FF 2013 6375, 2016 5983).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 59 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSF210014AusstandsbegehrenGesuch; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahren; Gesuchsgegner; Gesuchstellers; Verfahrens; Eingabe; Ausstandsbegehren; Vertreter; Berufung; Befangenheit; Bundesgericht; Partei; Person; Verfahren; Ausstandsgr; Frist; Vertretung; Bundesgerichts; Anschein; Berufungsverhandlung; Rechtsanwalt; Unentgeltlich; Objektiv; Präsidialverfügung; Ausstandsgesuch; Umstände; Urteil
    ZHLF180041Rechtsschutz in klaren FällenBerufung; Berufungskläger; Gericht; Recht; Frist; Obergericht; Email; Eingabe; Verfahren; Ausstand; Rechtsmittel; Entscheid; Verfügung; Zustellung; Elektronisch; Berufungsbeklagte; Beschwerde; Fristen; Partei; Elektronische; Vorinstanz; Betreibung; Summarische; Zivil; Zugestellt; Gesetzliche; Gemeinde
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSDGS.2021.13 (AG.2021.521)AusstandsgesuchAusstand; Gesuch; Gesuchstellerin; Berufung; Ausstandsgesuch; Urteil; Appellationsgericht; Verfahren; Präsident; Ausstandsgrund; Gemäss; Dreiergericht; Führt; Berufungsverfahren; Richter; Partei; Instruktion; Strafgericht; Dessen; Gestellt; Instruktionsrichter; Befangenheit; Schweiz; Ausstandsverfahren; Begründen; Werden; Kenntnis; Beschwerde; Mitglied; Vorliegend
    BSSB.2018.123 (AG.2021.265)Drohung (Ehegatte während der Ehe oder bis zu einem Jahr nach der Scheidung)Ausstand; Gesuch; Gesuchsteller; Vorsitz; Vorsitzende; Gericht; Ausstandsbegehren; Entscheid; Eingabe; Werden; Ausstandsgrund; Vorsitzenden; Ausstandsgesuch; Soweit; Welche; Vorliegende; Bundesgericht; Verfahrens; Februar; Abgewiesen; Erwägungen; Offensichtlich; Barbara; Darauf; Gesuchstellers; Beschwerde; Berufungsgericht; Christ; Appellationsgericht; Zuständig
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    148 IV 17 (1B_333/2021)
    Regeste
    Art. 56 lit. f und Art. 59 Abs. 1 StPO ; Art. 30 Abs. 1 BV ; Ausstand eines Staatsanwalts im Strafverfahren; verbindliche gesetzliche Zuständigkeitsordnung für die Prüfung von Ausstandsgesuchen. Wird ein Ausstandsgrund nach Art. 56 lit. f StPO betreffend die Staatsanwaltschaft geltend gemacht, so entscheidet darüber nach dem klaren Gesetzeswortlaut von Art. 59 Abs. 1 lit. b StPO die Beschwerdeinstanz. Bei Regelungen betreffend die gerichtliche Zuständigkeitsordnung besteht im Lichte von Art. 30 Abs. 1 BV besonders wenig Spielraum für Abweichungen (E. 2.1). Ein triftiger Grund für die Annahme, der Wortlaut von Art. 59 Abs. 1 StPO ziele am "wahren Sinn" vorbei, besteht nicht. Die geltende Zuständigkeitsordnung kann sich auch auf materielle Gründe stützen (E. 2.3). Das Ausstandsgesuch hätte von der Beschwerdeinstanz behandelt werden müssen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben (E. 2.4).
    Ausstand; Zuständigkeit; Beschwerde; Beschwerdeinstanz; Ausstandsgesuch; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwalts; Wortlaut; Staatsanwaltschaft; Kantons; Zuständigkeitsordnung; Obergericht; Gerichtliche; Entscheid; Verfahren; Bezirksgericht; Ausstandsgr; Zuständig; Obergerichts; Gesetzes; Angefochtene; Auslegung; Annahme; Urteil; Ausstandsgesuche; Regelung; Gelte; Vorinstanz; Müsse
    146 IV 185 (1B_442/2019)
    Regeste
     a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
    Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
    RR.2023.13Gesuch; Berufung; Verfahren; Gesuchsteller; Ausstand; Verfahrens; Ausstands; Recht; Verfahren; Bundes; Kammer; Ziffer; Gesuchsgegner; Sprache; Richter; Ausstandsgesuch; Verfügung; Eingabe; Berufungskammer; Deutsche; Gesuchstellers; Verfahrenssprache; StBOG; Franz; Berufungserklärung; Partei; Französisch; Französische

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Keller Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessord- nung2010
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