Code civil suisse (CC)
Art. 571 CC de 2024
Art. 571 II. Déchéance du droit de répudier
1? Les héritiers qui ne répudient pas dans le délai fixé acquièrent la succession purement et simplement.
2? Est déchu de la faculté de répudier l’héritier qui, avant l’expiration du délai, s’immisce dans les affaires de la succession, fait des actes autres que les actes nécessités par la simple administration et la continuation de ces affaires, divertit ou recèle des biens de l’hérédité.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Art. 571 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF210065 | Erbausschlagung / Protokollierung, Erbausschlagung / Abweisung | Berufung; Ausschlagung; Berufungsklägerin; Erbschaft; Vorinstanz; Protokoll; Zürich; Erblasserin; Ausschlagungserklärung; Gründe; Wichtige; August; Urteil; Ausschlagungsfrist; Protokollierung; Entscheid; Gesuch; Wichtigen; Einzelgericht; Erbschaftssachen; Gründen; Rechtliche; Schwander; Bereits; Ausstellung; Beschwerde; Müsse; Erben |
ZH | RT150097 | Rechtsöffnung | Gesuch; Gesuchsgegnerin; Beschwerde; Betreibung; Recht; Vorinstanz; Zeitpunkt; Pfandausfall; Pfandausfallschein; Erben; Rechtsöffnung; Erbschaft; Erbbescheinigung; Ausstellung; SchKG; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Forderung; Todes; Verlustscheine; Vermögens; Partei; Provisorische; Vermutung; Betreibungsregisterauszug; Liegende; Urteil; Verfahren |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
AG | AGVE 2013 69 | 69 Art. 1 lit. b ZPO; Gerichtliche Anordnungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit1. Januar 2011 fehlt im Aargau eine Verfahrensregelung für diejenigen Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für welche nicht das Bundesrecht, aber das kantonale Recht eine richterliche Behörde vorschreibt. Die bestehende... | Recht; Hörde; Protokoll; Ausschlagungs; Freiwilligen; Verfahren; Gungserklärung; Protokollierung; Recht; Behörde; Barkeit; Erbschaft; Erben; Ausschlagungserklärung; Nahme; Kantonale; Verfahrens; Summarische; Recht; Zivilprozess; Anordnung; Entscheid; Gesetzliche; Kanton; Gerichtsbarkeit; Erblassers; Richtliche; Bestehende; Schlagungserklärungen |
AG | AGVE 2007 1 | I. ZivilrechtA. Erbrecht1 Art. 570 ZGB; ErbrechtDer für die Protokollierung der Ausschlagungserklärung zuständigeRichter hat nicht festzustellen, ob die Erbschaft - ohne ausdrückliche Annahmeerklärung - als angenommen oder zufolge amtlich festgestellteroder offensichtlicher Überschuldung als ausgeschlagen... | Festgestellt; Protokoll; Kommentar; Ausschlagungs; Erbschaft; Nahmeerklärung; Angenommen; Amtlich; Punkt; Erbrecht; Ausgeschlagen; Zivilrecht; Festgestellter; Festzustellen; Richter; Schwander; Protokollierung; Zürcher; Berner; Annahmeerklärun-; Sinne; Kantonalem; Recht; Escher; Dient; Behörde; Protokollie-; Verfolgt; Informationszwecke; Abgabe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
133 III 1 (5C.126/2006) | Art. 571 ZGB; Verwirkung der Ausschlagungsbefugnis durch Einmischung in die Angelegenheiten der Erbschaft. Die Tatsache des Einholens einer Erbenbescheinigung bedeutet für sich allein keine Einmischung in die Erbschaftsangelegenheiten im Sinne von Art. 571 Abs. 2 ZGB (E. 2 und 3).
| Erben; Erbschaft; Erbenbescheinigung; Verwaltung; Willensvollstrecker; Inventar; Lehre; Begehren; Erblassers; Willensvollstreckerin; Einmischung; Recht; Verwaltungshandlung; KARRER; TUOR/; Angenommen; Bundesgericht; Beklagten; Festgestellt; Handlung; Verwaltungsrat; Nachlass; KARRER; Annahme; Witwe; Einholen |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2838/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Brasilianische; Erben; Erstattung; Erbschaft; Erblasser; Verfügung; Schweizer; Leistung; Rückforderung; Rückerstattung; Brasilianischen; Einsprache; Urteil; Frist; Brasilien; Schuld; Einspracheentscheid; Altersrente; Erblassers; Hinweis; Behörde; Witwe; Ausland; Verstorben |
A-5923/2015 | Enteignung | Scheidung; Beschwerde; Recht; Partei; Urteil; Vorhersehbar; Parteien; Vereinbarung; Liegenschaft; Über; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdegegner; Unvorhersehbarkeit; Bundesgericht; Hinweis; Entscheid; Gericht; Flughafen; Eigentum; Grundstück; Hinweisen; Verfahren; Erbschaft; Scheidungskonvention; Güterrechtliche; Vorliegenden; Vorinstanz; Entschädigung; Eigentums |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Grlage entzogen Schwander | Basler Kommentar, Basel, Genf, München | 2003 |