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Loi sur le travail (LTr)

Art. 57 LTr de 2023

Art. 57 Loi sur le travail (LTr) drucken

Art. 57 (1)

(1) Abrogé par le ch. 98 de l’annexe ? la L du 17 juin 2005 sur le TAF, avec effet au 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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