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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 567 CCS dal 2023

Art. 567 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 567 2. Termini a. In genere

1 Il termine per rinunciare è di tre mesi.

2 Esso decorre, per gli eredi legittimi, dal momento in cui ebbero conoscenza della morte del loro autore, a meno che provino di aver conosciuto più tardi l’apertura della successione; per gli eredi istituiti, dal momento in cui hanno ricevuto la comunicazione officiale della disposizione che li riguarda.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 567 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF220070Erbausschlagung / ProtokollierungBerufung; Berufungsklägerin; Instanz; Vorinstanz; Entscheid; Erben; Frist; Erblasser; Protokoll; Ausschlagungserklärung; Erbschaft; Protokollierung; Ausschlagungsfrist; Söhne; Gesuch; Schulden; Frist; Wiederherstellung; Urteil; Gesetzliche; Eingabe; Lasses; Vorinstanzlichen; Kanton; Gericht; Erhalt; Ehemann; Sinne; Geschäft
ZHLF220072Erbausschlagung / ProtokollierungBerufung; Berufungskläger; Vorinstanz; Erben; Entscheid; Protokoll; Ausschlagungserklärung; Gesuch; Protokollierung; Erblasser; Erbschaft; Berufungsklägers; Urteil; Erblassers; Geschäft; Gesetzliche; Rechtsmittel; Ausschlagungsfrist; Kanton; Einzelgericht; Angefochtene; Berufungsschrift; Beschwerde; Sinne; Verstorbene; Treten; Einzutreten; Unrichtig; Partei; Gestellten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUV 93 35§ 36 VRG, Wiederherstellung einer versäumten Frist. Anforderungen. Eine falsche Rechtsmittelbelehrung schafft keinen Vertrauensschutz, wenn der Beschwerdeführer den Fehler selber erkennt.Recht; Entscheid; Gesuch; Rechtsmittel; Gesuchsteller; Verwaltungsgericht; Wiederherstellung; Regierungsrat; Beschwerde; Vertrauen; Rechtsmittelbelehrung; Regierungsrates; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Frist; Bundes; Staatsrechtliche; Bundesgericht; Auskunft; Falsche; Rechtsvertreter; Müssen; Vertrauensschutz; Rechtsprechung; Unrichtigkeit; Kantonale; Partei; Erkennen; Berufung; Wiederherstellungsgr; Erkannt
AGAGVE 2015 51II. Zivilprozessrecht51 Art. 570 Abs. 3 ZGB, Art. 59 Abs. 2 lit. a ZPO. Ausschlagung der Erbschaft, Protokollierung, Rechtsschutzinteresse (formelle und materielleBeschwer)Eine materielle Beschwer als Prozessvoraussetzung des Beschwerdeverfahrens ist gegeben, wenn mit der Anfechtung ein wirtschaftlicher,... Schlagung; Beschwerde; Erben; Recht; Protokoll; Gungserklärung; Ausschlagungserklärung; Erblasserin; Interesse; Erbschaft; Erblassers; Materielle; Punkt; Entscheid; Schwerdeführerin; Beweis; Gericht; Zivilprozessrecht; Todes; Cher; Erbin; Schwander; Beschwerdeführerin; Zeitpunkt; Kommentar; Praktisches; Hörde; Schriftlich; Setzlichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 545 (5A_184/2012)Art. 580 Abs. 2 und Art. 567 Abs. 2 ZGB; Frist für das Gesuch um ein öffentliches Inventar. Beginn der Frist für das Gesuch um ein öffentliches Inventar, wenn die Kinder des Erblassers durch Verfügungen von Todes wegen auf den Pflichtteil gesetzt wurden (E. 2). Délai; Canton; Héritier; D'inventaire; Bénéfice; Arrêt; Succession; Disposition; Officielle; Cause; Cantonal; Dispositions; Héritiers; Testament; Juillet; Qu'il; Défunt; été; Mesure; Recourants; Rejeté; Communication; était; Elles; Courir; Requérir; Légaux; Réserve; Cantonale; Droit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-7080/2016Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges)Beschwerde; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; B-act; Recht; Verstorbene; Erben; Cherung; Verstorbenen; Philippinen; Erbausschlagung; Rückerstattung; Einsprache; Erbschaft; Erbin; Tochter; Verfahren; Zuständig; Schweiz; Einreichung; Bestätigung; Behörde; Altersrente; Sicherungsgericht; Setzes
C-1934/2015Rückforderung von Versicherungsleistungen und ErlassBeschwerde; Beschwerdeführer; Rente; Recht; SAK-act; Vorinstanz; Rückerstattung; Renten; Entscheid; Verfügung; Einsprache; Akten; Rentenbezügerin; Bundesverwaltungsgericht; Sachverhalt; Mutter; Schweiz; Schweizerischen; BVGer-act; Rückforderungsanspruch; Leistung; Einspracheentscheid; Verfahren; Erben; Gericht; Auszugehen; Schweizer; Beschwerdeführers

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchwanderBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch II2015
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