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Code civil suisse (CC)

Art. 563 CC de 2023

Art. 563 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 563 2. Objet du legs

1 Sauf disposition contraire, les legs d’usufruits, de même que les legs de rentes ou d’autres prestations périodiques, sont soumis aux règles concernant les droits réels et les obligations.

2 Lorsque le legs consiste dans une assurance en cas de décès constituée sur la tête du disposant, le légataire peut faire valoir directement ses droits.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 563 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRPZ-06-225Ernennung eines Erbenvertreters sowieErben; Nutzniesser; Niessung; Nutzniessung; Erbenvertreter; Treters; Verwaltung; Terhalt; Unterhalt; Liegenschaft; Nachlass; Vertreters; Benvertreters; Serin; Erbenvertreters; Nutzniesserin; Liegenschaften; Rekurs; Nierung; Stanz; Beistand; Wöhnlichen; Erbschaft; Gewöhnliche; Erneuerung; Gewöhnlichen; Sidenten
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