Art. 56 CPC from 2024

Art. 56 Court'"s duty to enquire
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Art. 56 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE230119 | Auskunft und Einsicht | Gesuch; Gesuchs; Auskunft; Gesuchsteller; Generalversammlung; Einsicht; Auskunfts; Einsichts; Gesuchsgegnerin; Frist; Fragen; Aktien; Einsichtsbegehren; Aktionär; Klagefrist; Vergleich; Vorjahr; Protokoll; Gericht; Gesuchstellern; Auskunftsbegehren; Streitwert; Begehren; Aktienrecht; E-Mail; Verwaltungsrat; Gesellschaft |
ZH | PS230212 | Arresteinsprache | Arrest; Recht; Verrechnung; Verrechnungs; Vorinstanz; Arrestforderung; Ausführungen; Verfahren; Voraussetzung; Voraussetzungen; Beurteilung; Verrechnungsforderung; Parteien; Verrechnungsforderungen; Beschwerde; Akten; Noven; Gericht; Arrestverfahren; Arresteinsprache; Entscheid; Tatsache; Schiedsgericht; Tatsachen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB190004 | Aufsichtsbeschwerde (FE180073-...) | Obergericht; Aufsicht; Aufsichtsbeschwerde; Verfahren; Verwaltungskommission; Obergerichts; Rekurs; Kantons; Beschwerdegegner; Oberrichterin; Pflichtverletzungen; Rechtsmittel; Verfahrens; Gerichtsschreiberin; Heuberger; Golta; Bezirksrichter; Amtspflichten; Kenntnisnahme; Scheidungsverfahren; Einigungsverhandlung; Protokoll; Rekurskommission; Beilage; Bezirksgericht; Entscheid; Geschäfts-Nr; Mitwirkend:; Obergerichtspräsident |
ZH | VB160008 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Dielsdorf vom 20. April 2016 (CB150035-D) | Aufsicht; Aufsichts; Vorinstanz; Entscheid; Verfahren; Recht; Aufsichtsbehörde; Aufsichtsbeschwerde; Rechtsmittel; Tresor; Befundes; Tresorfach; Obergericht; Verfügung; Verhalten; Eingabe; Bezirksgericht; Gemeindeammann; Hauser/Schweri/Lieber; Anordnung; Massnahmen; Verwaltung; Stellung; Entnahme; Übrigen; Verfahrens; ässig |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
98 IV 245 | Art. 29 StGB. Strafantragsfrist. 1. Im Verfahren, in welchem nach obwaldnerischem Recht Ehrverletzungen verfolgt werden, ist die Antragsfrist gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf beim Kantonsgericht die Klage und zugleich der im vorauszugehenden Vermittlungsversuch vom Friedensrichter ausgestellte Weisungsschein eingereicht werden (Erw. 1). 2. Die Frage, ob der rechtzeitig bei einer unzuständigen Behörde gestellte, aber erst nach Ablauf der Frist an die zuständige Behörde weitergeleitete Strafantrag gültig sei, bestimmt sich nach kantonalem Recht (Erw. 2). | Kanton; Kantons; Klage; Antrag; Recht; Kantonsgericht; Obwalden; Däniken; Behörde; Friedensrichter; Klage; Imfeld; Frist; Obergericht; Urteil; Weisungsschein; Sinne; Verfahren; Verhöramt; Einreichung; Lungern; -monatigen; Kassationshof; Antragsfrist; Vermittlungsversuch |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Christoph Hurni, Paul Oberhammer, Hausheer, Haas, Schweizer | ZPO | 2021 |
Sutter-Somm, Hurni, Seiler | Berner Kommentar | 2019 |