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Federal Act on Administrative Procedure (APA)

Art. 55APA from 2022

Art. 55 Federal Act on Administrative Procedure (APA) drucken

Art. 55 II. Precautionary measures 1. Suspensive effect

1 An appeal shall have a suspensive effect.

2 If the ruling does not relate to the payment of money, the lower instance may revoke the suspensive effect of any appeal in its ruling; once the appeal has been filed, the appellate authority, its president or the instructing judge has the same power. (1)

3 The appellate authority, its president or the instructing judge may reinstate the suspensive effect revoked by the lower instance; an application for the reinstatement of the suspensive effect must be decided immediately. (1)

4 If the suspensive effect is revoked arbitrarily or an application for the reinstatement of the suspensive effect is arbitrarily not granted or granted late, the public corporation or autonomous institution on whose behalf the authority has issued the ruling shall be liable for any loss or damage incurred thereby.

5 The provisions of other federal acts under which an appeal does not have a suspensive effect are reserved. (3)

(1) (2)
(2) Amended by Annex No 10 of the Federal Administrative Court Act of 17 June 2005, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).
(3) Inserted by No 5 of the Annex to the Insurance Supervision Act of 23 June 1978, in force since 1 Jan. 1979 (AS 1978 1836; BBl 1976 II 873).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 55 Federal Act on Administrative Procedure (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT170085RechtsöffnungBeschwerde; Recht; Verfügung; Vollstreckbarkeit; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeverfahren; Verfügungen; Entscheid; Vorinstanz; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Rechtsöffnung; Eingabe; Gesuch; Rechtsmittel; Nachfrist; Bundesgericht; Einreichung; Rechtsöffnungsgesuch; Eingang; Gesuchsgegnerin; Nachweis; Vorinstanzlichen; Fraglichen; Beweismittel; Einzureichen; Mitteilung; Gerichtskosten; Nachfristansetzung; Angefochten
ZHSB120499rechtswidrige Einreise etc.Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Einreise; Schweiz; Vorinstanz; Einreisesperre; Urteil; Recht; Zahlen; Bezahlen; Verfahren; Beizugsakten; Berufung; Deutschland; Freiheitsstrafe; Verfahren; Zechprellerei; Hotel; Busse; Schuldfähigkeit; Recht; Konsumation; Einsicht; Reist; Einreiseverbot

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2016/172Entscheid Verfahren, Aufschiebende Wirkung, Art. 51 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Die Beschwerdeführerin wurde vom Studium an der Pädagogischen Hochschule ausgeschlossen, nachdem sie die Zwischenprüfungen nicht bestanden hatte. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln kam von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu und die Beschwerdeführerin setzte die Ausbildung vorerst fort. Die seither erbrachten Studienleistungen sind indessen nicht geeignet, die streitbetroffene Ausschlussverfügung allein wegen der Dauer des Verfahrens nachträglich als unverhältnismässig oder gar willkürlich erscheinen zu lassen. Die aufschiebende Wirkung des Recht; Beschwerde; Verfahren; Entscheid; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Verfahrens; Rekurs; Rechtsmittel; Verwaltungsgericht; Prüfung; Prüfung; Angefochtene; Vorinstanz; Bewertung; Hochschulrat; Rekurskommission; Begründung; Gallen; Zwischenprüfung; Vi-act; Eingabe; Rechtspflege; Verhältnismässig; Verfügung; Punkte; Beurteilung; Anspruch
SGEL 2004/16Entscheid Art. 11 Abs. 2 ATSV, Art. 52 Abs. 1 ATSG, Art. 9b (bzw. neu Art. 27) ELG.Die Entscheidung über den bestrittenen Entzug der aufschiebenden Wirkung in einer einsprachefähigen Verfügung der EL in einem förmlichen Einspracheentscheid ist zu tolerieren. Dagegen ist die nachträgliche Anordnung eines in der Verfügung vergessenen Entzugs der aufschiebenden Wirkung während des Einspracheverfahrens nurmehr in einer separaten verfahrensleitenden Zwischenverfügung möglich. Diese ist direkt beim Richter anfechtbar (Art. 52 Abs. 1 ATSG), da eine formelle und materielle richterliche Überprüfung der Rechtmässigkeit eines Entzugs der aufschiebenden Wirkung unumgänglich ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juli 2004, EL 2004/16). Aufschiebende; Einsprache; Aufschiebenden; Beschwerde; Entzug; Verfügung; Recht; Richter; Verwaltung; Einspracheentscheid; Einspracheverfahren; Über; Müsse; Ergänzungsleistung; Beschwerdeführer; Zwischenverfügung; Überprüfung; Entzugs; Anordnung; Anpassung; Sozialversicherung; Gallen; Interesse; Antrag; Entscheid; Ergänzungsleistungen; Verfahrensleitende; Hauptverfahren; Versicherungsgericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
139 II 534 (2C_13/2013)Produktewarnung und Rückruf eines fehlerhaften Feuerlöschers: Art. 3, 4, 4b, 6, 10 und 11 STEG (aufgehoben); Art. 21 Abs. 1 PrSG; Art. 1 und 4 PrHG; Art. 1 Abs. 1 lit. g, Art. 5 und Anhang 1 Ziff. 3.3.1.b Druckgeräteverordnung; Art. 11 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 sowie Art. 13a Abs. 1 STEV. Übergangsregelung zwischen STEG und PrSG (E. 1). Voraussetzungen für das Inverkehrbringen nach STEG (E. 2). Verhältnis von Funktionsfähigkeit und Sicherheit eines Geräts. Fehlende Funktionstauglichkeit kann Sicherheitsmangel im Sinne des STEG darstellen; Bezug zur analogen Fragestellung im Rahmen des PrHG (E. 4.1- 4.5). Prüfung der Verhältnismässigkeit der Massnahmen, dabei insbesondere Berücksichtigung des Zeitablaufs (E. 5). Produkt; Feuerlöscher; Gerät; Sicherheit; Geräte; Sicherheits; Beschwerde; Produktwarnung; Rückruf; Druckgerät; Technische; Herstellung; Fehle; Recht; Druckgeräte; Verkehr; Produkts; Einrichtungen; Urteil; Beschwerdeführerin; Gesundheit; Produktsicherheit; Verhältnismässig; Druckgeräteverordnung; Vorinstanz; Verpflichtet; Geräten; Marktkontrolle; Feuerlöschern
139 I 189 (2C_293/2013)Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 55 Abs. 3 VwVG; Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Entscheid über die aufschiebende Wirkung. Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 6 Ziff. 1 EMRK auf vorsorgliche Massnahmen. Art. 29 Abs. 2 BV hat in Bezug auf das Replikrecht die gleiche Bedeutung wie Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 3.1). Zusammenfassung der Praxis zum Replikrecht im Sinne der Art. 29 Abs. 2 BV und 6 Ziff. 1 EMRK (E. 3.2). Tragweite dieses Rechts im Falle von vorsorglichen Massnahmen mit dringlichem Charakter, wie dies Art. 55 Abs. 3 VwVG für die aufschiebende Wirkung vorsieht (E. 3.3-3.5). Droit; Fédéral; Effet; Consid; Décision; Suspensif; Tribunal; être; Office; Entend; Mesure; Arrêt; L'Office; Entendu; Procédure; Recourant; Provisoire; D'être; L'effet; Février; Recours; Autorité; D'une; Administratif; Partie; Qu'il; Réplique; Contre; L'autorité; Provisoires

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-190/2022Nichteintreten auf Asylgesuch (sicherer Drittstaat 31a I a,c,d,e) und WegweisungBeschwerde; Griechenland; Beschwerdeführer; Wegweisung; Griechische; Medizinische; Schutz; Griechischen; Vorinstanz; Verfügung; Flüchtling; Behörde; Recht; Person; Behörden; Vollzug; Zugang; Sachverhalt; Medizinischen; Zumutbar; Behandlung; Bundesverwaltungsgericht; Unterstützung; Verfahren; Lebens; Schutzstatus; Personen; Schweiz; Beschwerdeführers
B-1806/2021ArbeitslosenversicherungArbeit; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Urteil; Kurzarbeit; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Kurzarbeitsentschädigung; Unterlagen; Kurzarbeitsentschädigungen; Revision; Akten; Anspruch; Beweis; Verfahren; Einsprache; Reichte; Arbeitszeiterfassung; Arbeitslosenkasse; Arbeitsverträge; Reichten; Seien; Arbeitgeber; Auskünfte; Partei; Träglich; Schriftlich; Arbeitnehmer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2019.5Revision des Entscheids der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts RR.2019.260 vom 27. November 2019; vorsorgliche MassnahmenBeschwerde; Entscheid; Revision; Bundesstrafgericht; Recht; Massnahmen; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Verfahren; Vorsorglich; Revisionsgesuch; Behörden; Schlussverfügung; Bundesanwaltschaft; Gericht; StBOG; Frist; Vorsorgliche; Bankunterlagen; Wiedererwägung; Übermittlung; Brasilianischen; Beschwerdeinstanz; Entscheids; Interesse; Berufungskammer; Unterlagen; Wiedererwägungsgesuch; Dokument
RP.2017.37Aufschiebende Wirkung (Art. 21 Abs. 4 IRSG i.V.m. Art. 55 Abs. 5 und Art. 56 VwVG).Beschwerde; Begutachtung; Beschwerdeführer; Instruktionsrichter; Gesuch; Beschwerdeführers; Gutachtens; Beschwerdekammer; Auslieferung; Beschwerdeverfahren; Bundesamt; Erstellung; Gutachter; Justiz; Aufschiebende; Bundesstrafgericht; Zwischenentscheid; Hauptsache; Federal; Gesundheitszustand; Verbleiben; Aufschiebenden; Penal; Bundesstrafgerichts; Internationalen; Rechtshilfe; Giroud

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hansjörg SeilerPraxiskommentar VwVG2016
SEILERPraxiskommentar VwVG2016
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