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Legge federale sul diritto internazionale privato (LDIP)

Art. 55 LDIP dal 2023

Art. 55 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 55 retroattivit? in caso di cambiamento di domicilio

1 Se i coniugi trasferiscono il loro domicilio in un altro Stato, il diritto del nuovo Stato di domicilio si applica retroattivamente dal momento della celebrazione del matrimonio. I coniugi possono escludere la retroattivit? mediante pattuizione scritta.

2 Il cambiamento di domicilio non influisce sul diritto applicabile qualora le parti abbiano pattuito per scritto l’ulteriore vigenza del diritto precedente o siano legate da una convenzione matrimoniale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 II 167Eheschutzverfahren. Zuständigkeit schweizerischer Gerichte (Art. 46 IPRG; Art. 6 IPRG; Art. 1 Abs. 2 Ziff. 1 und Art. 18 Lugano-Übereinkommen); Begriff des Wohnsitzes nach Art. 20 IPRG. 1. Der Wohnsitzbegriff in Art. 20 Abs. 1 Bst. a IPRG deckt sich mit jenem nach Art. 23 Abs. 1 ZGB. Abweichungen ergeben sich nur dadurch, dass im internationalen Verhältnis keine den Art. 24 Abs. 1 und Art. 25 ZGB entsprechenden Normen bestehen (E. 2). 2. Unter welchen Voraussetzungen kann ein schweizerisches Gericht nach Art. 6 IPRG seine Zuständigkeit ablehnen, wenn sich die beklagte Partei auf das Begehren einlässt (E. 3)? 3. Der Umstand, dass mit einem umfassenden Eheschutzbegehren auch noch Unterhaltsforderungen geltend gemacht werden, kann nicht dazu führen, dass die schweizerischen Gerichte nach Art. 18 Lugano-Übereinkommen zuständig werden (E. 4). Wohnsitz; Recht; Gericht; Zuständigkeit; Übereinkommen; Unterhalt; Wohnsitzes; Gerichte; Lugano-Übereinkommen; Aufenthalt; Gewöhnliche; Schweizerischen; Gewöhnlichen; Partei; Zürcherischen; Zuständig; Obergericht; International; Schweizerisches; Frankreich; Internationale; Eheschutzbegehren; Klara; Verfügung; Ehelichen; Einlassung; Parteien; Pflicht
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