Art. 54 MStG vom 2023
Art. 54 Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches
SR 311.0Die Artikel 93–96 des Strafgesetzbuches sind anwendbar.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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