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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 534SCC from 2023

Art. 534 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 534 A. Claims in respect of lifetime transfers

1 If the testator transfers his or her property during his or her lifetime to the contractual heir, the latter may arrange for a public inventory to be taken.

2 Where the testator has not transferred all his or her property or has acquired property since the transfer, except where otherwise provided the contract applies only to the property transferred.

3 Where such transfer takes place during the testator’s lifetime, except where otherwise provided all rights and obligations arising from the contract pass to the heirs of the named heir.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 00 8§ 36 Abs. 3 Ziff. 1 StG. Steueraufschub bei der nachträglichen Vermögenssteuer. Auslegung des Begriffs «Erbvorbezug» (Erw. 2b und 2c). Ablehnung einer steuersystematischen Realisation mangels gesetzlicher Grundlage (Erw. 2d).



Vermögens; Vermögenssteuer; Erbvorbezug; Recht; Nachträgliche; Nachträglichen; Steuersystematisch; Liegenschaft; Besteuerung; Recht; Steuergesetz; Steuersystematische; Sinne; Töchter; Verkehrswert; Veräusserung; Grundstück; Gesetzliche; Steuerverwaltung; Kanton; Steueraufschub; Beschwerde; Gesetzes; Steuersystematischen; Erbanwärter; Zürcher; Auslegung; Erbvorbezuges; Grundlage; Beschwerdeführer
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