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Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK)

Art. 52 KRK dal 2022

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Art. 52

Ogni Stato parte può denunciare la presente Convenzione per mezzo di notifica scritta indirizzata al Segretario Generale dell’Organizzazione delle Nazioni Unite. La denuncia avr? effetto un anno dopo la data di ricezione della notifica da parte del Segretario Generale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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