Art. 50 PA de 2022

Art. 50 F. Délai de recours (1)
1 Le recours doit être déposé dans les 30 jours qui suivent la notification de la décision.
2 Le recours pour déni de justice ou retard injustifié peut être formé en tout temps.
(1) Nouvelle teneur selon l’annexe ch. 10 de la LF du 17 juin 2005 sur le TAF, en vigueur depuis le 1er janv. 2007 (RO 2006 2197 1069; FF 2001 4000).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 50 Loi fédérale sur la procédure administrative (VwVG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PP120023 | Kollokationsklage / Kaution | Recht; Krankenkasse; Forderung; Verfügung; Verfahren; Risikoausgleich; Kollokations; Vorinstanz; Leistung; Konkurs; Kunden; Kollokationsklage; Klage; Beschwerdeführers; Rechtsmittel; Versicherungsleistungen; Hinweis; Forderungen; Leistungen; Gewährung; Prozessführung; Kollokationsprozess; Obergericht |
ZH | AA100009 | Beginn des Fristenlaufs bei Bestellung eines im Ausland domizilierten Rechtsvertreters und Bezeichnung eines Zustellungsempfängers in der Schweiz Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Eingabe an das Gericht | Recht; Eingabe; Telefax; Frist; Eingaben; Rekurs; Zustellung; Gericht; Schweiz; Unterschrift; Original; Bundes; Praxis; Zivil; Rechtsmittel; Frist; Verfahren; Original-; Telefax-; Telefax-Eingabe; Zustellungsempfänger; Vorschrift; Entscheid; Frank; Mangel; Rechtsprechung; Bundesgericht |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 II 401 (1C_233/2018) | Art. 21 Abs. 1, Art. 35 Abs. 2, Art. 38 VwVG. Eröffnung der Verfügung an eine im Ausland wohnhafte Person. Wahrung der Rechtsmittelfrist. Verfügungsadressaten mit Wohnsitz im Ausland, die weder mit dem Schweizer Recht vertraut noch anwaltlich vertreten sind, haben Anspruch darauf, von der Verwaltungsbehörde in geeigneter Weise über die besonderen gesetzlichen Anforderungen zur Fristwahrung bei einer Beschwerde im internationalen Verhältnis (Übergabe spätestens am letzten Tag der Frist an die Rechtsmittelinstanz, die Schweizerische Post oder eine schweizerische diplomatische oder konsularische Vertretung) orientiert zu werden. Wenn die Fristversäumnis auf die mangelhafte Orientierung über diese Anforderungen zurückzuführen ist, darf dem Beschwerdeführer daraus kein Nachteil erwachsen (E. 3). | Recht; Verfügung; Urteil; Schweiz; Rechtsmittel; Schweizer; Frist; Anforderungen; Vertretung; Südafrika; Vorinstanz; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsmittelbelehrung; Ausland; Fristwahrung; Schweizerische; Orientierung; öffentlich-rechtlichen; Eröffnung; Rechtsmittelfrist; Verhältnis; Gesuch; Schweizerischen; Poststelle; Rechtsprechung; Hinweis; Auszug; Staatssekretariat |
136 II 165 (1C_286/2009) | Streitigkeiten um Fluglärmentschädigung für Ostanflüge; Nichteintreten des Bundesverwaltungsgerichts auf erst in der Replik erhobene Rügen betreffend direkten Überflug; Streitgegenstand (Art. 91 und 93 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 12, 32, 52 und 62 VwVG). Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist kein (Teil-)Endentscheid (Art. 90 f. BGG), sondern ein Zwischenentscheid (E. 1.1). Eintreten auf die Beschwerde gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG, weil es rechtsstaatlich unzumutbar wäre, die Beschwerdeführer in einem komplexen, aufwändigen, viele Beteiligten umfassenden Verfahren wie dem Vorliegenden auf die Anfechtung des Endentscheids zu verweisen (E. 1.2). Zwar ist die Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist zu begründen; dies schliesst jedoch spätere Vorbringen tatsächlicher und rechtlicher Art nicht aus. Dies gilt jedenfalls, wenn den Beschwerdeführern - wie hier - weder nachlässige Prozessführung noch Prozessverschleppung vorgeworfen werden kann (E. 4). Die in der Replik erfolgten Ausführungen der Beschwerdeführer zum direkten Überflug bewegten sich im Rahmen des Streitgegenstandes. Dieser umfasste die Entschädigung für die fluglärmbedingte Wertminderung der Liegenschaften, gleich, ob diese mit übermässigen Lärmimmissionen oder mit direktem Überflug begründet werden (E. 5). | Überflug; Bundes; ESchK; Entscheid; Entschädigung; Verfahren; BVGer; Überflugs; Streitgegenstand; Enteignung; Replik; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Flughafen; Endentscheid; Zwischenentscheid; Lärmimmissionen; Begehren; Beschwerden; Beschwerdeverfahren; Eheleute; Liegenschaft; Begründung; Anfechtung; Liegenschaften |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-2760/2024 | Rente | Bundesverwaltungsgericht; Frist; BVGer-act; Vorinstanz; Einsprache; Einspracheentscheid; Zwischenverfügung; Schweizerische; Eingabe; Beilage; Verfahren; Unterschrift; Parteien; Verfügung; Begründung; Einschreiben; Deutschland; Bundesverwaltungsgerichts; Beweismittel; Frist; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdeführers; Dispositivs; Rückschein; Zustellung; Rechtzeitigkeit; Schweizerischen; Verfahrens; Einzelrichterin |
F-4769/2022 | Schwerwiegender persönlicher Härtefall | Identität; Vorinstanz; Aufenthalt; Bundesverwaltungsgericht; Aufenthalts; Herkunft; Urteil; Erteilung; Verfügung; Tibet; Reise; China; Aufenthaltsbewilligung; Verfahren; Asylverfahren; «Tibet; Zustimmung; «Green; Book»; Bemühungen; Identitäts; Härtefall; Schweiz; Offenlegung; Person; Dokument; Auslandvertretung; ünde |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BE.2023.19 | Auslieferung; Recht; Gericht; Entscheid; Verfahren; Urteil; Verfahren; Rechtshilfe; Bundesstrafgerichts; Staat; Beschwerdekammer; Bundesgericht; Freiheitsstrafe; Auslieferungsersuchen; Gericht; Urteil; Deposition; Bundesgerichts; /Zeugenaussage; Verfahrens; Rechtsanwältin; Pajarola; Vereinigte; Königreich; Auslieferungsentscheid; Court; EAUe; | |
RR.2024.44, RP.2024.5 | Auslieferung; Recht; Ungarn; Verfahren; Urteil; Delikt; Justiz; Staat; Verfahren; Gericht; Stellung; Über; Einrede; Auslieferungsentscheid; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Delikts; Entscheid; Behörden; Informationen; Stellungnahme; Behandlung; Bundesgerichts; Haftbefehl; Schweiz; Garantie; Verteidigung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren VwVG | 2019 |
Waldmann, Weissenberger | Praxis Verwaltungsverfahrensgesetz | 2016 |