E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 50 UVG vom 2023

Art. 50 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 50 (1) Verrechnung

Forderungen auf Grund dieses Gesetzes sowie Rückforderungen von Renten und Taggeldern der AHV, der IV, der Militärversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung und von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV können mit fälligen Leistungen verrechnet werden.

(1) Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 50 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2016/13Entscheid Art. 15 f. UVG. Art. 50 UVG. Art. 25 ATSG. Festlegung der Dauer und der Höhe des Taggeldanspruchs, wobei die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid von einem zu tiefen versicherten Verdienst ausging. Teilweise Gutheissung. Rückweisung zur Ausrichtung der Leistungen und neuen Berechnung der nicht verjährten Rückforderung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. März 2018, UV 2016/13). Beschwerde; Sicher; UV-act; UV-act; Führe; Beschwerdeführer; Arbeit; Taggeld; Versicherte; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdegegnerin; Oktober; Taggelder; Rückforderung; Dezember; Unfall; Tätigkeit; Beschwerdeführers; Vaudoise; Versichert; Fällig; Richtet; Versicherte; Stelle; Müsse; Bestehe; Arbeitsfähigkeit
SGUV 2007/32Entscheid Art. 50 UVG. Verrechnung von Forderung und Leistung innerhalb der Unfallversicherung. Die Verrechnung von zurückgeforderten Taggeldern mit der Integritätsentschädigung ist zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Oktober 2007, UV 2007/32). Verrechnung; Integrität; Integritätsentschädigung; Beschwerde; Forderung; Leistung; Beschwerdeführer; Taggelder; Gleiche; Verrechnet; Sprach; Versicherer; Verfügung; Versicherte; Forderungen; Entscheid; Einsprache; Fällig; Zeitpunkt; Suva-act; Gleichen; Beschwerdegegnerin; Leistungen; Versicherten; Anspruch; Versicherers; Februar

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGUV 2016/13Entscheid Art. 15 f. UVG. Art. 50 UVG. Art. 25 ATSG. Festlegung der Dauer und der Höhe des Taggeldanspruchs, wobei die Beschwerdegegnerin im angefochtenen Einspracheentscheid von einem zu tiefen versicherten Verdienst ausging. Teilweise Gutheissung. Rückweisung zur Ausrichtung der Leistungen und neuen Berechnung der nicht verjährten Rückforderung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. März 2018, UV 2016/13). Beschwerde; UV-act; UV-act; Beschwerdeführer; Arbeit; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdegegnerin; Forderung; Recht; Rückforderung; Taggelder; Unfall; Vaudoise; Beschwerdeführers; Arbeitsfähigkeit; Integritätsentschädigung; Anspruch; Parteien; Einsprache; Höhe; Verdienst; Müsse; Basierend; Leistungen; Prüfen; Einspracheentscheid; Bericht
SGUV 2007/32Entscheid Art. 50 UVG. Verrechnung von Forderung und Leistung innerhalb der Unfallversicherung. Die Verrechnung von zurückgeforderten Taggeldern mit der Integritätsentschädigung ist zulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Oktober 2007, UV 2007/32). Verrechnung; Integrität; Integritätsentschädigung; Beschwerde; Forderung; Leistung; Beschwerdeführer; Forderung; Taggelder; Verrechnet; Verfügung; Versicherer; Zeitpunkt; Entscheid; Fällig; Einsprache; Forderungen; Suva-act; Beschwerdegegnerin; Leistungen; Anspruch; Rückforderung; Rechtlich; Verrechnen; Unfallversicherung; Versicherers; Taggeldern; Person; Gallen; ALFRED
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 V 77 (8C_859/2013)Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 53 Abs. 2 ATSG; Art. 18 UVG; Wiedererwägung bei vergleichsgestützter Leistungszusprechung des Unfallversicherers. Der UVG-Versicherer kann seine gestützt auf einen Vergleich mit der versicherten Person erlassene Verfügung über die Zusprechung einer Versicherungsleistung nicht mit der Begründung in Wiedererwägung ziehen, ein einzelnes der anspruchsrelevanten Kriterien - wie etwa der versicherte Verdienst bei einer Invalidenrente - sei offensichtlich unrichtig festgelegt worden. Hiefür müsste sich vielmehr die vergleichsweise verfügte Leistung bei einer auch sämtliche weiteren Anspruchsfaktoren umfassenden Klärung des Sachverhalts und der Rechtslage im Ergebnis als offensichtlich unrichtig erweisen (E. 3). Recht; Verfügung; Vergleich; Leistung; Verdienst; Wiedererwägung; Unrichtig; Unfall; Invalidenrente; Allianz; Rechtslage; Beschwerde; Ergebnis; Vergleichs; Anspruchsfaktoren; Rente; Vergleichsweise; Einspracheentscheid; Sachverhalt; Helvetia; Leistungen; Invaliditätsgrad; Unfallversicherer; Elvia; Integritätsentschädigung; Zusprechung; Versicherungsträger; Streitig; Nachfolgend:; Regel
125 V 317Art. 50 Abs. 3 UVG; Art. 213 Abs. 2 SchKG: Verrechnung von Forderungen auf Grund des UVG mit fälligen Leistungen. Die Verrechenbarkeit von ausstehenden Prämienforderungen des Unfallversicherers gegenüber dem ehemaligen Inhaber einer Einzelfirma mit dessen nach Konkurseröffnung entstandenem Anspruch auf Taggeldleistungen ist im Hinblick auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit zwar zu bejahen; die Verrechnung ist jedoch unzulässig, weil im Bereich von Art. 50 Abs. 3 UVG das in Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG statuierte Verrechnungsverbot zur Anwendung gelangt. Verrechnung; SchKG; Konkurs; Forderung; Sozialversicherung; Forderung; Bereich; Prämien; Recht; Gläubiger; Unfallversicherung; Beschwerdeführer; Prämienforderung; Verrechnungsverbot; Versicherungsgericht; Renten; Ausstehende; Leistung; Konkurseröffnung; Beitragsforderung; Gültig; Regelung; Sozialversicherungsrecht; Verfahren; Über; MAURER; Schuldner; Fassung; Leistungen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz