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Legge sulle dogane (LD)

Art. 5 LD dal 2023

Art. 5 Legge sulle dogane (LD) drucken

Art. 5 Uffici doganali e impianti

1 Per adempiere i suoi compiti, l’UDSC allestisce uffici e impianti doganali; i costi sono a carico della Confederazione.

2 Se l’UDSC adempie i suoi compiti in impianti e locali di terzi su loro richiesta, questi devono mettere a disposizione gratuitamente tali impianti e locali e assumere i costi d’esercizio a carico dell’UDSC.

3 Se gli impianti e i locali di terzi sono utilizzati anche per adempiere compiti doganali a favore di altre persone, l’UDSC partecipa adeguatamente ai costi degli impianti e d’esercizio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 5 Legge sulle dogane (ZG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 40/2015/19 Art. 641 Abs. 2, Art. 687 Abs. 1 und Art. 688 ZGB; Art. 93a Abs. 1 und Art. 94c EG ZGB. Störung des Grundeigentums durch überragende Äste und durch zu nahe an der Grenze stehende bzw. zu hohe Sträucher Grundstück; Sträucher; Grundstücks; Äste; Vollstreckung; Weide; Grundstücksgrenze; Antrag; Rückschnitt; Kantonsgericht; Schneiden; Schädigung; Beklagten; Vollstreckungsmassnahme; Verpflichtet; Zurückzuschneiden; Grenze; Gesetzlich; Strünke; Partei; Vollstreckungsmassnahmen; Hecke; Entferne; Entfernt; Gesetzliche; Anspruch; Kommentar; Beseitigung; Hecken
GRZK1-14-128Eintragung provisorisches Pfandrecht/ErsatzsicherheScheid; Entscheid; Berufung; Cherheit; Sicherheit; Recht; Legung; Terlegung; Tigau/Davos; Prättigau/Davos; Zirksgericht; Kanton; Gericht; Grundbuch; Berufungsklägerin; Bezirksgericht; _GmbH; Summe; Bünden; Heitsleistung; Bauhandwerkerpfandrecht; Cherheitsleistung; Graubünden; Kantons; Urteil; Eintrag; Eintragung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2017/41Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Art. 16 Abs. 1 FZV, Art. 3 Abs. 1 BVV3. Anrechnung eines hypothetischen Vorsorgevermögens.In Art. 16 Abs. 1 FZV bzw. Art. 3 Abs. 1 BVV3 ist ein zeitlicher Rahmen für einen möglichen Vorbezug von Vorsorgeguthaben bzw. dem Guthaben der Säule 3a vorgesehen. Innerhalb dieses Rahmens sind die Vorsorgeeinrichtungen bzw. die Anbieter der Säule 3a-Lösungen in ihren Reglementen jedoch bei der Bestimmung des frühestmöglichen Vorbezugszeitpunkts frei. Es liegen keine Reglemente vor. Rückweisung zur weiteren Sachverhaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Januar 2019, EL 2017/41). Vorsorge; Beschwerde; Freizügigkeit; Freizügigkeits; Rente; Bezug; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegnerin; Säule; Bezüger; Reglement; Hypothetische; Vorzeitig; Renten; Beziehe; Vorzeitige; Vorsorgeleistung; Beziehen; Vorsorgevermögen; Freizügigkeitsguthaben; Vorsorgeleistungen; Reglemente; Möglichkeit; Vorsorgestiftung; Angerechnet; Verordnung; Vermögens; Ergänzung; EL-Bezüger; Rentenalter
SGI/1-2013/155Entscheid Art. 22 Abs. 1 und Art. 38 DBG (sGS 642.11). Bei der teilweisen Rückführung einer Kapitalleisung der 2. Säule wegen fehlenden Barauszahlungsgrundes können die mit der Rückführung verbundenen Aufwendungen, insb. solche aus der vorzeitigen Auflösung einer Lebensversicherung, Ausgabekommissionen und Einkommenssteuern, nicht vom besteuerten Rest der Kapitalleistung abgezogen werden (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. April 2014, I/1-2013/155). Beschwerde; Vorsorge; Einkommen; Kapitalleistung; Bundessteuer; Rückkauf; Anlage; Barauszahlung; Beschwerdeführer; Steuerbar; Abzugsfähig; Erwerb; Bundesgesetz; Vorsorgeeinrichtung; Selbständige; Abzug; Vorinstanz; Anlagekosten; Bezog; Ordentliche; Berufliche; Veranlagung; Erwerbstätigkeit; Einsprache; Barauszahlungsgr; Lebensversicherung; Beruflichen; Verwendet; Verfahrens; Bezogen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 25 (1C_759/2021)
Regeste
Art. 49, 109 und 122 BV ; § 34 KV/BS ; § 8a Abs. 3 lit. a des Gesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 5. Juni 2013 über die Wohnraumförderung (WRFG); abstrakte Normenkontrolle; Rückkehrrecht von Mietparteien nach einer Sanierung. Die streitige kantonale Bestimmung statuiert für Umbau-, Renovations- und Sanierungsvorhaben in Zeiten von Wohnungsnot eine Bewilligungspflicht. Die Bewilligung hängt davon ab, dass den bisherigen Mietparteien das Recht zur Rückkehr in die sanierte oder umgebaute Liegenschaft eingeräumt wird (E. 4.4). Vereinbarkeit der Norm mit der gewährleisteten Kantonsverfassung (E. 4.4.2 und 4.4.3). Methoden zur Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht (E. 4.4.4). Das vorgesehene, pauschal eingeräumte Rückkehrrecht ist zivilrechtlicher Natur und greift direkt in das vom Bundesrecht abschliessend geregelte Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter ein. Aufhebung der Bestimmung, weil sie gegen den Vorrang des Bundesrechts verstösst (E. 4.4.5).
Wohnung; Interesse; Rückkehr; Recht; Sanierung; Bewilligung; Mietparteien; Mieter; Rückkehrrecht; Wohnungsnot; Wohnraum; Umbau; KV/BS; Beschwerde; Renovation; öffentlich-rechtliche; Zeiten; Schutz; Regierungsrat; Kanton; Mietzinse; Bewilligungspflicht; Zivilrechtlich; Bundesrecht; Basel-Stadt; Kantons; Bezahlbaren; Interessen; Räumt; über
147 I 325 (2C_522/2019)
Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV ; Art. 20 Abs. 1 StHG ; Art. 626 Ziff. 1 OR i.V.m. Art. 56 ZGB ; Doppelbesteuerungsverbot; Hauptsteuerdomizil und Sitzwechsel. Verwirkung des doppelbesteuerungsrechtlichen Beschwerderechts des Steuerpflichtigen (E. 4.2).
Kanton; Kantons; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwirkung; Recht; Anspruch; Steuerpflicht; Lizenz; Kollidierenden; Gesellschaft; Verhalten; Veranlagung; Steuerpflichtigen; Doppelbesteuerung; Treuwidrig; Steuerverwaltung; Urteil; Steueranspruch; Verwaltungsrat; Rulinganfrage; Beschwerderecht; Betrieb; Betriebsstätte; Software; Rechtsmissbräuchlich; Sachverhalt; Kennt; Beschwerderechts

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BG.2021.41Kanton; Verfahren; Verfahrens; Unternehmen; Verfahrensakten; Ordner; Gericht; Schwyz; Frauenfeld; Gesuch; Kantons; Gerichtsstand; Unternehmens; Behörde; Person; Thurgau; Blauer; Zuständig; Anzeige; Staatsanwaltschaft; Behörden; Taten; Betrug; Betrugs; Entscheid; Grauer; Bezug; Behörden
BH.2013.1Vorläufige Festnahme (Art. 51 VStrR). Gegenstandslosigkeit. Kosten- und Entschädigungsfolgen.Beschwerde; Fahre; Beschwerdeführer; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahrens; Festnahme; Verfahrensakten; Fleisch; Beschwerdeführers; Schaffhausen; Zwangsmassnahmen; Bundesgericht; Untersuchung; Lebensmittel; Widerhandlung; Schwiegervater; Bundesstrafgericht; Interesse; Beschwerdegegnerin; Zollgesetz; Aktualität; Untersuchungshaft; Partei; Standslosigkeit; Haftgr; Deutschland
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