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Convention relative aux droits de l’enfant (KRK)

Art. 5 KRK de 2022

Art. 5 Convention relative aux droits de l’enfant (KRK) drucken

Art. 5

Les Etats parties respectent la responsabilité, le droit et le devoir qu’ont les parents ou, le cas échéant, les membres de la famille élargie ou de la communauté, comme prévu par la coutume locale, les tuteurs ou autres personnes légalement responsables de l’enfant, de donner ? celui-ci, d’une manière qui corresponde au développement de ses capacités, l’orientation et les conseils appropriés ? l’exercice des droits que lui reconnaît la présente Convention.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 I 49 (2C_121/2015)Art. 15 BV; Art. 9 EMRK; Art. 18 UNO-Pakt II und Art. 2 lit. i KV/SG; Art. 36 BV; Art. 5 KV/SG. Kopftuchverbot für Schülerinnen an einer öffentlichen Schule; unzulässiger Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Leitprinzipien der Glaubens- und Gewissensfreiheit; Inhalt des Grundrechts (E. 3). Überblick über die Rechtsprechung zu religiösen Verhaltensweisen der Schüler an öffentlichen Schulen (E. 4.2 und 4.3) und zur Verwendung von religiösen Symbolen durch die Schule selbst (E. 4.4). Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR und einzelner ausländischer Verfassungsgerichte (E. 4.5). Eingriff in den Schutzbereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit; Anforderungen an die Einschränkung des Grundrechts (E. 5 und 6). Gesetzliche Grundlage (E. 7); Erfordernis der einschlägigen öffentlichen Interessen (E. 8); Prüfung der Verhältnismässigkeit (E. 9 und 10). Religiös; Religiöse; Schüler; Glauben; Glaubens; Recht; Religiösen; Schülerin; Kopftuch; Urteil; Gewissens; Schule; Recht; Gewissensfreiheit; Interesse; Religion; Symbol; Beschwerde; Grundrecht; Bundes; Unterricht; Eltern; Kopfbedeckung; Eingriff; Symbole; Neutralität; Religiöser; Staat; Schutz; Interessen
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