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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 491OR from 2023

Art. 491 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 491 III. Lien

1 Innkeepers, hoteliers and stable owners have a lien on the animals and objects brought onto their premises as security for their claims in connection with accommodation and storage.

2 The provisions governing the landlord’s or lessor’s right of lien apply mutatis mutandis.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 491 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2021 327Art. 487 Abs. 2 OR; Beweislastverteilung der Gastwirtehaftung
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