Art. 49 LEF dal 2025

Art. 49 Foro della successione (1)
Fino alla divisione od alla costituzione di una indivisione od alla liquidazione d’ufficio, l’eredità può essere escussa colla specie di esecuzione applicabile al defunto, al luogo in cui egli poteva essere escusso al momento della sua morte.
(1) Nuovo testo giusta l’art. 58 Tit. fin. CC, in vigore dal 1° gen. 1912 (RU 24 233 Tit. fin. art. 60).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 49 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV230007 | Vollstreckbarerklärung | Gesuch; Recht; Gesuchsteller; Entscheid; Gesuchsgegnerin; LugÜ; Urteil; Exequatur; Erbschaft; Übereinkommen; Vollstreckung; Zivil; Erben; Parteien; Urteils; SchKG; Verfahren; Schweiz; Arrest; Lugano-; Berufung; Griechenland; Gericht; Zustellung; Sprache; Kollisionsrecht; Vorinstanz; Frist; Beilage; Athen |
ZH | PS180049 | Zahlungsbefehl (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Betreibung; Betreibungs; Willensvollstrecker; SchKG; Betreibungsort; Schuld; Zahlungsbefehl; Beschwerdegegner; Schuldner; Wohnsitz; Erblasser; Funktion; Vorinstanz; Erbschaft; Betreibungen; Erblassers; Betreibungsorte; Betreibungsamt; Forderung; Betreibungsbegehren; Willensvollstreckers; Gläubiger; Funktionsbezeichnung; Zahlungsbefehls; Beschwerdegegners; Person; Recht |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SCBES.2024.25 | - | Betreibung; Betreibungs; Verwertung; Beschwerde; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerdeführers; Apos; Recht; Schuld; Erbschaft; Erben; Zahlung; Verwertungsbegehren; Steigerung; Räumung; Zahlungsbefehl; Versteigerung; Verwertungsbegehrens; Verwertungsaufschub; Ausführungen; Mitteilung; Betreibungsamtes; Grundstück; öglich |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 III 34 (5A_103/2022) | Regeste Art. 39 Abs. 2 LugÜ ; Art. 49 und 52 SchKG ; Exequatur- und Arrestbegehren, unverteilte Erbschaft; Betreibungsort des Arrestes. Prüfung und Kognition mit Bezug auf den Arrestort als Ort gemäss Art. 39 Abs. 2 LugÜ , wo die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (E. 3.1-3.3). | Arrest; SchKG; Betreibung; Erbschaft; Urteil; Betreibungs; LugÜ; Erblasser; Obergericht; Recht; Betreibungsort; Arrestes; Schuldner; Erben; Arrestgesuch; Vollstreckbarerklärung; Lugano; Vollstreckung; Schweiz; Todes; Kantons; Bundesgericht; Erblassers; Lebzeiten; Urteils; Gläubiger; Obergerichts; Vermögenswerte; Schuldbetreibung |
146 III 106 (5A_638/2018) | Art. 49, 65 Abs. 3 SchKG ; Art. 518 ZGB ; Betreibung des Erbschaftsgläubigers gegen den Willensvollstrecker; Betreibungsort. Der Betreibungsort der unverteilten Erbschaft bestimmt sich nach Art. 49 SchKG . Dies gilt auch bei einer gegen den Willensvollstrecker gerichteten Betreibung (E. 3). | Betreibung; Willensvollstrecker; SchKG; Erbschaft; Willensvollstreckers; Betreibungsort; Erblasser; Wohnsitz; Urteil; Erben; Zahlungsbefehl; Vorinstanz; Recht; Aufsichtsbehörde; Konkurs; Betreibungsamt; Schuldner; Entscheid; Ergebnis; Forderung; Prozessstandschaft; Todes; Hinweis; Parteifähigkeit; Vertreter; Rechtsprechung; Lassaktiven; Erblassers |