Art. 49 LADI1 dal 2024

Art. 49 (1)
(1) Abrogato dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° lug. 2021 (RU 2021 338; FF 2019 3659).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-4632/2011 | Rückforderung von Versicherungsleistungen und Erlass | Arbeitszeit; Vorinstanz; Schlechtwetterentschädigung; Arbeitszeitkontrolle; Verfügung; Schlechtwetterentschädigungen; Recht; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; Anspruch; Arbeitsausfall; Arbeitnehmer; Stunden; Urteil; Verfügungen; Einspracheentscheid; Anspruchs; Unterlagen; Bundesverwaltungsgerichts; Entscheid; Arbeitslosenversicherung; Revisionsverfügung; Begründung; Ausfallstunden; Arbeitgeber; Amtsstelle |