E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 48a StGB vom 2023

Art. 48a Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 48a Wirkung

1 Mildert das Gericht die Strafe, so ist es nicht an die angedrohte Mindeststrafe gebunden.

2 Das Gericht kann auf eine andere als die angedrohte Strafart erkennen, ist aber an das gesetzliche Höchst- und Mindestmass der Strafart gebunden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 48a Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220483Qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Beruf; Berufung; Urteil; Bundesgericht; Verfahren; Ehefrau; Notstand; Geschwindigkeit; Gericht; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staatsanwalt; Winterthur; Staatsanwaltschaft; Bundesgerichts; Verteidigung; Vorinstanz; Täter; Amtlich; Aufgr; Verletzung; Amtliche; Spital; Busse; überschreitung; Sinne
ZHSB200414Raub etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Freiheit; Freiheitsstrafe; Landes; Staat; Privatklägerin; Urteil; Verteidigung; Verschulden; Landesverweisung; Staatsanwalt; Berufung; Sinne; Staatsanwaltschaft; Rahmen; Gericht; Schweiz; Dispositiv; Delikt; Vorinstanz; Diebstahl; Geldstrafe; Busse; Rahmens; Entscheid; Objektiv; Härte
Dieser Artikel erzielt 92 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2018.13 (AG.2021.22)ad 1: versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Zwangsheirat, Freiheitsberaubung etc. ad 2: versuchte Verwaltigung, versuchte Zwangsheirat, mehrfache NötigungBerufung; Berufungskläger; Aussage; Hätte; Gewesen; Ersucht; Aussagen; Fahren; Familie; Versucht; Erfahre; Erfahren; Werden; Suchte; Berufungsverhandlung; Worden; Einvernahme; Hätten; Strafe; Versuchte; Schuld; Gesagt; Halten; Mutter; Heirate; Kommen; Könne; Flucht; Weiter; Wieder
BSSB.2017.131 (AG.2020.22)ad 1: + ad 2: einfacher KörperverletzungBerufung; Berufungskläger; Privatkläger; Privatklägers; Verletzung; Urteil; Körper; Verfahren; Spreche; Beiden; Verletzungen; Sprechen; Werden; Körperverletzung; Einfach; Aussagen; Berufungsbegründung; Einander; Liegen; Einfache; Vorinstanz; Sachverhalt; Lediglich; Kommen; Geldstrafe; Urteils; Arztzeugnis; Schuldig; Stellt; Angaben
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz