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Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK)

Art. 48 EMRK dal 2022

Art. 48 Convenzione per la salvaguardia dei diritti dell’uomo e delle libertà fondamentali (EMRK) drucken

Art. 48 Competenza consultiva della Corte

La Corte decide se la richiesta di parere presentata dal Comitato dei Ministri è di sua competenza, secondo quanto stabilito dall’articolo 47.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
123 II 376Art. 6 VwVG u. Art. 48 VwVG; Art. 15 LMV; Art. 6 EMRK; Parteistellung und Beschwerdelegitimation im Verfahren um die Zulassung von aus genmanipulierter Soja ("GTS"- Soja) hergestellten Lebensmitteln. Die Beschwerdelegitimation gemäss Art. 48 lit. a VwVG bestimmt sich nach objektiven Kriterien und setzt eine besondere, beachtenswerte, nahe Beziehung zur Streitsache voraus (E. 2 u. 3). Eine solche besteht nicht für Konsumenten, die gegen einen lebensmittelrechtlichen Zulassungsentscheid aus ideellen Gründen Beschwerde führen (E. 4a) und durch diesen nicht stärker betroffen werden als die Allgemeinheit (E. 4b). Sie fehlt auch "Bio"-Produzenten und Vertreibern entsprechender Artikel, die sich gegen Konkurrenzprodukte wehren wollen (E. 5). Art. 6 EMRK verschafft in solchen Fällen keine Legitimation (E. 6). Beschwerde; Recht; Produkt; Beziehung; Produkte; Bewilligung; Beschwerdeführer; Konsum; Lebensmittel; Konsument; Interesse; Konsumenten; Beziehungsnähe; Recht; Zulassung; Bundesgericht; Streits; Markt; Angefochtene; Legitimation; Schweiz; Reform; Europäische; Personen; Beschwerderecht; Konkurrenten; Streitsache; Ideell; Bewilligungsverfahren
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