CC Art. 472 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 472 CC de 2022

Art. 472 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 472 III. ... (1)

(1) Abrogé par le ch. I 2 de la LF du 5 oct. 1984, avec effet au 1er janv. 1988 (RO 1986 122; FF 1979 II 1179).

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
103 Ia 288Art. 2 ÜbBest. BV; erbrechtlicher Pflichtteilsanspruch. Die Kantone waren nicht nur während einer bestimmten Frist befugt, von der Pflichtteilsregelung des ZGB (Art. 471) abzuweichen und den Pflichtteilsanspruch der Geschwister entweder aufzuheben oder ihn auf die Nachkommen der Geschwister auszudehnen (Art. 472); diese Befugnis steht ihnen auch heute noch zu. Kanton; Pflichtteil; Geschwister; Pflichtteils; Kantone; Gesetzes; Regelung; Pflichtteilsanspruch; Befugnis; Recht; Einführungsgesetze; Wohnsitz; Pflichtteilsschutz; Kantons; Entstehungsgeschichte; Auslegung; Zeitpunkt; Pflichtteilsschutzes; Wortlaut; Einschränkung; Gesetzestext; Ausdruck; StenBull; Urteil; Walder; Meier