Art. 47 CPS de 2025

Art. 47 Fixation de la peine
1 Le juge fixe la peine d’après la culpabilité de l’auteur. Il prend en considération les antécédents et la situation personnelle de ce dernier ainsi que l’effet de la peine sur son avenir.
2 La culpabilité est déterminée par la gravité de la lésion ou de la mise en danger du bien juridique concerné, par le caractère répréhensible de l’acte, par les motivations et les buts de l’auteur et par la mesure dans laquelle celui-ci aurait pu éviter la mise en danger ou la lésion, compte tenu de sa situation personnelle et des circonstances extérieures.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Art. 47 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230291 | vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger |
ZH | SB230012 | Urkundenfälschung etc. | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Unterschrift; Privatklägers; Zahlungsvereinbarung; Dokument; Gericht; Anklage; Zeuge; Mietzins; Verteidigung; Betreibung; Berufung; Wohnung; Beweis; Aussage; Verfahren; Urteil; Betrug; Bezirksgericht; Urkunde; Uster; Vermieterin; Aussagen; Zeugen; Miete |
Dieser Artikel erzielt 836 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2024.28 | - | Beschuldigte; Verkehr; Verkehrs; Recht; Verfahren; Verfahren; Berufung; Geschwindigkeit; Autobahn; Urteil; Radarkontrolle; Verfahrens; Beschuldigten; Busse; Verhältnis; Massnahme; Tempo; Rechtsmittel; Polizei; Urteils; Tempo-; Autobahnen; Höchstgeschwindigkeit; Entschädigung; Vorinstanz |
SO | STBER.2024.5 | - | Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 145 (6B_1132/2016) | Art. 47 und 49 Abs. 1 StGB; Strafzumessung und Gesamtstrafe. Das Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB kann nicht zu einer Höchststrafe führen, die höher ist als die Höchststrafe, die bei Anwendung des Kumulationsprinzips möglich wäre (E. 8.2.3). Eine Straferhöhung wegen "Missbrauch des Gastrechts" verletzt Bundesrecht. Ebenso wenig darf straferhöhend berücksichtigt werden, dass der Täter, sei er Schweizer oder Ausländer, Sozialhilfe erhält (E. 8.3.2). | Höchststrafe; Organisation; Schweiz; Bundes; Vorinstanz; Recht; Ausländer; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Förderung; Aufenthalts; Zumessung; Täter; Entscheid; Taten; Kumulationsprinzip; Gastrecht; Urteil; Kumulationsprinzips; Sozialhilfe; Bundesstrafgericht; Widerhandlungen; Ausländergesetz; Höchstmass; Bundesanwaltschaft; Asperationsprinzip |
136 IV 55 (6B_238/2009) | Art. 19 Abs. 2, Art. 47 und 50 StGB; Strafzumessung bei verminderter Schuldfähigkeit; Begründungspflicht. Ausgehend von der objektiven Tatschwere hat der Richter das (subjektive) Tatverschulden zu bewerten. Dabei hat er (auch) die verminderte Schuldfähigkeit zu berücksichtigen. Er muss dartun, in welchem Umfange sich diese verschuldensmindernd auswirkt (E. 5.5 und 5.6). Die Gesamteinschätzung des Tatverschuldens ist im Urteil zu benennen, damit überprüft werden kann, ob die daraus resultierende (hypothetische) Strafe angemessen ist und mit der durch den gesetzlichen Strafrahmen zum Ausdruck gebrachten Abstufung des Unrechtsgehaltes übereinstimmt (E. 5.7). Die tat- und täterangemessene Strafe für eine einzelne Tat ist grundsätzlich innerhalb des ordentlichen Strafrahmens festzusetzen. Dieser ist nur zu verlassen, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen und die für die betreffende Tat angedrohte Strafe im konkreten Fall zu hart bzw. zu milde erscheint. Die Frage einer Unterschreitung des ordentlichen Strafrahmens kann sich stellen, wenn verschuldens- bzw. strafreduzierende Faktoren zusammentreffen, die einen objektiv an sich leichten Tatvorwurf weiter relativieren, so dass eine Strafe innerhalb des ordentlichen Rahmens dem Rechtsempfinden widerspräche. Die verminderte Schuldfähigkeit allein führt deshalb grundsätzlich nicht dazu, den ordentlichen Strafrahmen zu unterschreiten. Dazu bedarf es weiterer, ins Gewicht fallender Umstände, die das Verschulden als besonders leicht erscheinen lassen (E. 5.8). | ähig; Schuld; Schuldfähigkeit; Verschulden; Minderung; Verminderung; Rahmen; Recht; Urteil; Täter; Richter; Umstände; Zumessung; Rahmens; Vorinstanz; Tatverschulden; Hinweis; Rechtsprechung; Reduktion; Verschuldens; Ermessen; Recht; Einschätzung; Sinne; Einsatzstrafe; Abstufung; Gewicht; Bundesgericht |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
E-2932/2016 | Asylwiderruf | Recht; Sinne; Handlung; Bundesverwaltungsgericht; Befehl; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Sozialhilfe; Asylwiderruf; Handlungen; Flüchtling; Schweiz; Verfügung; Drohung; Verfahren; Übertretung; Taten; Sozialhilfebehörde; Tatbegehung; Kredit; Flüchtlingseigenschaft; Entscheid; Staatsanwaltschaft; Busse; Kostenvorschuss; Verfahrens; Verbrechen |
D-1972/2009 | Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl) | ühre; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Quot;; Schweiz; Aufhebung; Urteil; Taliban; Recht; Verhalten; Vollzug; Verfügung; Gewalt; Vorinstanz; Familie; Afghanistan; Sinne; Freiheitsstrafe; Interesse; Krieg; Ausländer; Wegweisung; Anstalt |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BG.2024.7 | Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe | |
BG.2024.7 | Beschuldigte; Urteil; Freiheit; Freiheitsstrafe; Berufung; Bundes; Neftenbach; Verfahren; Sevelen; Apos;; Verfahren; Delikt; Bankomat; Recht; Beschuldigten; Bankomaten; Spreng; Diebstahl; Verteidigung; Tatverschulden; Kammer; Ziffer; Sachbeschädigung; Verfahrens; Entschädigung; Gefährdung; Schweiz; Absicht; Dänemark; Einzelstrafe |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Kommentar BetmG | 2022 |
Donatsch, Heim, Weder, Heimgartner, Isenring | 21. Auflage, Zürich | 2022 |