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Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK)

Art. 47 KRK dal 2022

Art. 47 Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK) drucken

Art. 47

La presente Convenzione è soggetta a ratifica. Gli strumenti di ratifica saranno depositati presso il Segretario Generale dell’Organizzazione delle Nazioni Unite.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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