Art. 47 LPGA de 2024

Art. 47 Consultation du dossier
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2 S’il s’agit de données sur la santé dont la communication pourrait entraîner une atteinte la santé de la personne autorisée consulter le dossier, celle-ci peut être tenue de désigner un médecin qui les lui communiquera.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 47 Loi fédérale sur la partie générale du droit des assurances sociales (ATSG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/12 | Entscheid Art. 10 PFG; Art. 5 PFV: Beschwerdegegnerin hat die Rückwirkungsdauer des Anspruchs auf Pflegekostenfinanzierung korrekt festgelegt. Sie ist durch das Zusenden entsprechender Informationsschreiben an die Anspruchsberechtigte ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht ausreichend nachgekommen. Orientierungskopien an andere Personen hat sie nicht erstellen müssen, da für sie im damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar gewesen ist, dass die Anspruchsberechtigte vertreten sein möchte und auch keine Anhaltspunkte für eine Unzurechnungsfähigkeit der Anspruchsberechtigten bestanden haben. Auch ist keine Diskriminierung oder Verletzung des Gleichbehandlungsgebots darin zu erblicken, dass die Kantone aufgrund des föderalistischen Systems in der Schweiz die Abwicklung der Pflegefinanzierung unterschiedlich geregelt haben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Februar 2020, KV 2019/12). | Pflegekosten; Einsprache; Anspruch; Pflegefinanzierung; Anmeldung; Altersheim; Verfügung; Kanton; Einspracheentscheid; Akten; Antrag; Pflegestufe; Korrespondenz; Person; Heimrechnungen; Begründung; Entscheid; Gallen; Schwiegermutter; Vollmacht; Pflegekostenfinanzierung; Kopie; Restfinanzierung |
SG | UV 2017/109 | Entscheid Verletzung des Devolutiveffekts Art. 6 UVG: Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem unbestrittenen Unfall bzw. zwei weiteren aktenkundigen Ereignissen und einer mehrere Jahre später operativ behandelten Knieproblematik; dies infolge einer zwischenzeitlichen Leistungseinstellung, Rückfall- bzw. Neuanmeldung, Leistungsanerkennung und anschliessender Leistungsaberkennung bzw. erneuter Leistungseinstellung durch die Beschwerdegegnerin (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2019, UV 2017/109). | Suva-act; Unfall; Recht; Beurteilung; Rückfall; Quot; Untersuchung; Beschwerdeführers; Behandlung; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Arbeit; Kniebeschwerden; Sachverhalt; Knorpel; Status; Knies; Ereignis; Einsprache; Rechtsvertreter; Unfallkausalität; Urteil; ürliche |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/12 | Entscheid Art. 10 PFG; Art. 5 PFV: Beschwerdegegnerin hat die Rückwirkungsdauer des Anspruchs auf Pflegekostenfinanzierung korrekt festgelegt. Sie ist durch das Zusenden entsprechender Informationsschreiben an die Anspruchsberechtigte ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht ausreichend nachgekommen. Orientierungskopien an andere Personen hat sie nicht erstellen müssen, da für sie im damaligen Zeitpunkt nicht erkennbar gewesen ist, dass die Anspruchsberechtigte vertreten sein möchte und auch keine Anhaltspunkte für eine Unzurechnungsfähigkeit der Anspruchsberechtigten bestanden haben. Auch ist keine Diskriminierung oder Verletzung des Gleichbehandlungsgebots darin zu erblicken, dass die Kantone aufgrund des föderalistischen Systems in der Schweiz die Abwicklung der Pflegefinanzierung unterschiedlich geregelt haben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Februar 2020, KV 2019/12). | Pflegekosten; Einsprache; Anspruch; Pflegefinanzierung; Anmeldung; Altersheim; Verfügung; Kanton; Einspracheentscheid; Akten; Antrag; Pflegestufe; Korrespondenz; Person; Heimrechnungen; Begründung; Entscheid; Gallen; Schwiegermutter; Vollmacht; Pflegekostenfinanzierung; Kopie; Restfinanzierung |
SG | UV 2017/109 | Entscheid Verletzung des Devolutiveffekts Art. 6 UVG: Verneinung eines natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen einem unbestrittenen Unfall bzw. zwei weiteren aktenkundigen Ereignissen und einer mehrere Jahre später operativ behandelten Knieproblematik; dies infolge einer zwischenzeitlichen Leistungseinstellung, Rückfall- bzw. Neuanmeldung, Leistungsanerkennung und anschliessender Leistungsaberkennung bzw. erneuter Leistungseinstellung durch die Beschwerdegegnerin (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Mai 2019, UV 2017/109). | Suva-act; Unfall; Recht; Beurteilung; Rückfall; Quot; Untersuchung; Beschwerdeführers; Behandlung; Leistungspflicht; Versicherungsleistungen; Arbeit; Kniebeschwerden; Sachverhalt; Knorpel; Status; Knies; Ereignis; Einsprache; Rechtsvertreter; Unfallkausalität; Urteil; ürliche |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
136 V 2 (8C_444/2009) | Art. 32 ATSG; Verwaltungshilfe unter Sozialversicherungen. Ein Versicherungsträger hat auch während des Beschwerdeverfahrens Anspruch auf Einsicht in die im Einzelfall erforderlichen, bei einem anderen Versicherungsträger liegenden Akten (E. 2). | Akten; Recht; Verwaltung; Versicherungsträger; Verfahren; IV-Akten; Verwaltungs; Gericht; Verfügung; Vorinstanz; Gesuch; Unfallversicherung; IV-Stelle; Verwaltungshilfe; Verfahrens; Festsetzung; Sozialversicherungen; Einzelfall; Beizug; Daten; Leistungen; Organe; Streitgegenstand; Abklärungen; Beschwerdeinstanz; Person; Urteil |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-1806/2021 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Vorinstanz; Kurzarbeit; Urteil; Arbeitszeit; Arbeitsausfall; Kurzarbeitsentschädigung; Unterlagen; Kurzarbeitsentschädigungen; Akten; Revision; Anspruch; Beweis; Einsprache; Verfahren; Arbeitszeiterfassung; Arbeitslosenkasse; Arbeitsverträge; Auskünfte; Arbeitgeber; Verfügung; Arbeitnehmer |
C-4103/2020 | Rente | Akten; Recht; Vorinstanz; Einsprache; Bundes; Verfügung; Rente; Verfahren; Einspracheentscheid; Bundesverwaltungsgericht; Rechtsvertreter; Akteneinsicht; B-act; Entscheid; Anspruch; Renten; Sprache; Begründung; Verwaltung; Verletzung; Aktenführung; Eingabe; Altersrente; Gehör; Parteien; Person |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Ueli Kieser | ATSG- 3. Auflage, Zürich | 2015 |
- | ATSG- 2. Aufl., Zürich | 2009 |