AIG Art. 45 - Ehegatten und Kinder von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 45 AIG vom 2024

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Art. 45 Ehegatten und Kinder von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung

Ausländischen Ehegatten und ledigen Kindern unter 18 Jahren von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung kann eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden, wenn:

  • a. sie mit diesen zusammenwohnen;
  • b. eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden ist; und
  • c. sie nicht auf Sozialhilfe angewiesen sind;
  • d. (1) die nachziehende Person keine jährlichen Ergänzungsleistungen nach dem ELG (2) bezieht oder wegen des Familiennachzugs beziehen könnte.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Integration), in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2017 6521, 2018 3171; BBl 2013 2397, 2016 2821).
    (2) SR 831.30

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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