LAVS Art. 45 -

Einleitung zur Rechtsnorm LAVS:



Art. 45 LAVS de 2023

Art. 45 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (LAVS) drucken

Art. 45 (1)

(1) Abrogé par l’annexe ch. 7 de la LF du 6 oct. 2000 sur la partie générale du droit des assurances sociales, avec effet au 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 45 Loi fédérale sur l’assurance-vieillesse et survivants (AHVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1998.47Zulässigkeit der Drittauszahlung einer RentenauszahlungZahlung; Rente; Renten; Drittauszahlung; Rückforderungsrecht; Vermögenswert; Hilfe; Ansprüche; Sozialamt; Gesuch; Rentennachzahlung; Realisierung; Rückerstattung; Voraussetzung; Invalidenversicherung; Vorschussleistung; Anspruch; Auszahlung; Sozialhilfeleistungen; Leistung; Vermögenswerte; Vorschussleistungen; Gemeinwesen; Voraussetzungen; Zeitraum; Sinne; Höhe

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2020.218-Leistung; Recht; Mitglied; Leistungen; Zahlung; Mitgliedstaat; Jobcenter; Kinder; Unterhalt; Person; Träger; Ausgleich; Sicherheit; Verordnung; Beschwerdeführers; Rente; Sozialhilfe; Verfahren; Verfügung; Renten; Verrechnung; Söhne; Ausgleichs; Forderung; Familienangehörige; Mitgliedstaats; Zeitraum; Urteil; Beigeladene; ührt
LUS 00 467Art. 50 Abs. 2 IVG; Art. 85bis Abs. 1 und 2 IVV; Art. 12 Abs. 2 KVG. Hat die Krankenkasse einem Versicherten auf privatrechtlicher Basis (VVG) Krankentaggelder ausgerichtet, so ist die Frage, ob eine Rückforderung dieser Leistungen mit Rentennachzahlungen der Invalidenversicherung verrechnet werden kann, nach Art. 85bis IVV zu beurteilen. Gegen eine diesbezügliche Verfügung der IV-Stelle ist Beschwerde beim Verwaltungsgericht zu erheben, welches aber nur die Voraussetzungen zur Verrechnung nach Art. 85bis IVV prüft.Leistung; Krankenkasse; Leistungen; Zahlung; Rückforderung; Invalidenversicherung; Verrechnung; Rente; IV-Stelle; Vorschussleistung; Renten; Vorschussleistungen; Höhe; Person; Rückforderungsrecht; Verfügung; Rentennachzahlung; Zahlungen; Verbindung; Anspruch; Versicherungsbedingungen; Krankenversicherung; Ansprüche; Voraussetzungen; Drittauszahlung; Rückerstattung
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