Art. 447 CC de 2025

Art. 447 Droit d’être entendu
1 La personne concernée doit être entendue personnellement, à moins que l’audition personnelle ne paraisse disproportionnée.
2 En cas de placement à des fins d’assistance, elle est en général entendue par l’autorité de protection de l’adulte réunie en collège.
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Art. 447 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ220057 | Rechtsverweigerung | ündlich; Verfahren; Begehren; Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Bezirk; Eingabe; Beschwerdeführers; Verfahrens; Bezirksrat; Entscheid; Termin; Akten; Urteil; Horgen; Einreichung; Begehrens; Gesuch; Eingaben; Verhalten; Rechtsverweigerung; Erwachsenenschutzbehörde |
ZH | PQ170036 | Aufhebung der bestehenden umfassenden Beistandschaft nach Art. 398 ZGB und Anordnung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 i.V.m Art. 395 Abs. 1 und 2 ZGB | Beistand; Beistandschaft; Bezirk; Massnahme; Bezirksrat; Vertretung; Entscheid; Recht; Urteil; Vertretungsbeistand; Vertretungsbeistandschaft; Affoltern; Beschwerde; Person; Urteils; Vorinstanz; KESB-act; Beistände; Anordnung; Erwachsenenschutz; Vermögensverwaltung; Verfahren; Verhältnismässig; Aufgaben; Sinne; Personen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2022.396 | - | Entscheid; Recht; Thal-Gäu; Kindes; Unterbringung; Kindsmutter; Kindsvater; Eltern; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Betreuung; Aufenthalt; Aufenthalts; Kindseltern; Verwaltungsgericht; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Massnahme; Besuch; Urteil; Beiständin; Pflegefamilie; Besuchsrecht; Beschwerde; Gehör; Anhörung; Familie; Entzug; Massnahmen; Schweizerische |
SO | VWBES.2020.478 | - | Recht; Kinder; Entscheid; Beschwerde; Kindes; Verfahren; Verwaltung; Verwaltungs; Solothurn; Verwaltungsgericht; Kindsvater; Entscheids; Verfahrens; Zustellung; Schweiz; Beistandschaft; Region; Massnahme; Urteil; Schweizerische; Beschwerdeschrift; Massnahmen; Gehör; Rechtsanwältin; Kindesschutzbehörde; Bundesgericht; Kanton; Kindern |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 III 65 (5A_299/2016) | Art. 300 Abs. 2 und Art. 422 f. ZGB; Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin. Die Pflicht zur Anhörung der Pflegeeltern beschränkt sich von Gesetzes wegen auf die für das Pflegekind wichtigen Entscheidungen. Keine wichtige Entscheidung für das Pflegekind bedeutet in der Regel der Wechsel der Beistandsperson im Falle von Berufsbeistandschaft (E. 3 und 4). Die Entlassung einer Beistandsperson aus wichtigem Grund beruht auf Ermessen. Sie kann begründet sein, wenn die objektive Beurteilung der Frage, ob und wann ein Pflegekind zu seinen leiblichen Eltern zurückgeführt wird, nicht mehr gewährleistet ist (E. 5 und 6). | Entscheid; Pflegeeltern; Beistand; Beiständin; Kindes; Entscheidung; Anspruch; Verwaltungsgericht; Anhörung; Beistandsperson; Mutter; Urteil; Entlassung; Pflegekind; Recht; Entscheidungen; Eltern; Gehör; Beschwer; Sinne; Beistandswechsel; Person; Behörde; Gesetzes; Verfahren |
93 II 345 | Art. 25 des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929. Auslegung dieser Vorschrift nach schweizerischem Recht. Absicht und grobe Fahrlässigkeit als Voraussetzungen für die unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers (Erw. 1). Beweislast. Der Geschädigte hat die Voraussetzungen für die unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers zu beweisen. Art. 447 Abs. 1 OR ist nicht anwendbar (Erw. 3). Unterlassungen des Luftfrachtführers als grobe Fahrlässigkeit (Erw. 4 und 5). Rückgriffsrecht des Versicherers gegen den aus Vertragsverletzung für den Schaden Haftbaren (Erw. 6). | Fracht; Haftung; Schaden; Luftfrachtführer; Fahrlässigkeit; Beweis; Recht; Transport; Wertsendungen; Beklagten; Frachtgut; Flugzeug; Handelsgericht; Wertsachen; Luftfrachtführers; Banknoten; Luftverkehr; Sicherheit; Urteil; Buenos; Aires; Beförderung; Montevideo; Feststellung; Schweiz; Abkommen |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Christoph Auer, Geiser, Marti | Basler Kommentar Zivilgesetzbuch I | 2018 |
Breitschmid, Jungo, Schweizer | Hand zum Schweizer Privatrecht | 2016 |