StPO Art. 443 - Vollstreckung der Strafurteile im Zivilpunkt

Einleitung zur Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 443 StPO vom 2024

Art. 443 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 443 Vollstreckung der Strafurteile im Zivilpunkt

Soweit das Urteil Zivilansprüche betrifft, wird es nach Massgabe des am Ort der Vollstreckung geltenden Zivilprozessrechts und des SchKG (1) vollstreckt.

(1) SR 281.1

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 443 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDML/2021/260érêt; ’est; éfinitive; écutoire; énal; ’an; épens; énale; édure; ’intimée; Pays-d’Enhaut; ’arrêt; ’il; Opposition; écembre; Bürgisser; ’opposition; édéral; écrit; Avocat; Jérôme; ’appel; éter; Autorité
VDML/2019/132-été; éfinitive; écembre; éposé; édéral; écision; écutoire; évrier; équestre; Opposition; évision; éance; éposée; éforme; èces; Appel; étant; égal; ésidente; Office; République