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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 44 IPRG vom 2023

Art. 44 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 44 II. Anwendbares Recht (1)

Die Eheschliessung in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht.

(1) Fassung gemäss Ziff. I 5 des BG vom 15. Juni 2012 über Massnahmen gegen Zwangs heiraten, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1035; BBl 2011 2185).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 44 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC030040Ungültigerklärung der Ehe Berufung gegen ein Urteil des Bezirksgerichtes Meilen, II. ABeklagten; Algerische; Register; Dokument; Recht; Gericht; Verfahren; Verfügung; Heirat; Urteil; Verfahren; Berufung; Registern; Eheregister; Original; Registernummer; Heiratsurkunde; Gültig; Algerischen; Stempel; Vorinstanz; Gericht; Eintrag; Maître; Urteil; Übersetzung; Französisch; Gefälscht; Algerien; Reichte

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 288Art. 68 Abs. 1 und Art. 69 IPRG; anwendbares Recht bei gerichtlicher Anfechtung des Kindesverhältnisses. Berufungsfähigkeit von Vor- und Zwischenentscheiden nach Art. 50 Abs. 1 OG (E. 2). Als gewöhnlicher Aufenthalt (Art. 20 Abs. 1 lit. b IPRG) des Kindes ist im Rahmen von Art. 68 Abs. 1 IPRG der Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen zu verstehen (E. 4.1). Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes im massgeblichen Zeitpunkt (Art. 69 IPRG) der Geburt und der Klageerhebung (E. 4.2 und 4.3). Findet im Zeitpunkt der Klageerhebung ein anderes Recht Anwendung als im Zeitpunkt der Geburt, ist eine Prüfung der Interessenlage des Kindes nach Art. 69 Abs. 2 IPRG vorzunehmen (E. 4.4). Kindes; Recht; Aufenthalt; Gewöhnlich; Klage; Gewöhnliche; Geburt; Argentinien; Zeitpunkt; Kindesverhältnis; Anfechtung; Kindesverhältnisses; Mutter; Argentinische; Gewöhnlichen; Berufung; Interesse; Bundesgericht; Angefochten; Zwischenentscheid; Schweiz; Argentinisches; Urteil; Interessen; Angefochtenen; Vorinstanz; Klageerhebung; Appellationshof
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