Art. 437 CCS dal 2025

Art. 437 Diritto cantonale
1 I Cantoni disciplinano l’assistenza e le cure successive al ricovero.
2 Possono prevedere misure ambulatoriali.
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Art. 437 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PA230010 | Fürsorgerische Unterbringung | ürsorgerische; Unterbringung; Entscheid; Obergericht; Vorinstanz; Verfahren; Person; Störung; Klinik; Urteil; Bezirksgericht; Verbindung; Entlassung; Gericht; Kanton; Massnahme; Betreuung; Kantons; Oberrichter; Abteilung; Rechtsmittel; Zuständigkeit; Stadt; Entscheide; Beschwerdeinstanz |
ZH | PA180014 | Fürsorgerische Unterbringung (Beschwerde gegen einen Beschluss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vom 7. März 2018) | Unterbringung; Verwahrlosung; Beschwerdeführers; Massnahme; Klinik; Vorinstanz; Wohnung; Massnahmen; Gutachter; Person; Spitex; Anordnung; Entlassung; Zustand; Rechtsanwalt; Anhörung; Verfahren; Störung; Kindes; Entscheid; Erwachsenenschutz; Urteil; Notfallpsychiaterin; Einweisung; Wohnverhältnisse |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2024.164 | - | Person; Massnahme; Zwang; Weisung; Zwangs; Massnahmen; Unterbringung; Klinik; Kanton; Recht; Behandlung; Verwaltungsgericht; Entscheid; Zwangsmedikation; Betreuung; Anordnung; Medikament; Vollstreckung; Behandlung; Vollzug; Störung; Medikamente; Abilify; Eingriff |
SO | VWBES.2021.310 | - | Behandlung; Klinik; Weisung; Solothurn; Region; Entscheid; Verwaltungsgericht; Massnahme; Betreuung; Kindes; Weisungen; Erwachsenenschutzbehörde; Erkrankung; Ambulatorium; Grenchen; Psychiatrische; Person; Therapie; Schizophrenie; Störung; Unterbringung; Beschwerde; Urteil; Psychiatrischen; Wochen; üglich |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 795 (5A_386/2016) | Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend Massnahmen des kantonalen Rechts (Art. 437 Abs. 2 ZGB); Rechtsmittel. Zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht ist die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 Abs. 2 lit. b Ziff. 6 BGG) (E. 2). | Bundes; Recht; Entscheid; Bundesgericht; Urteil; Zivilsachen; Massnahmen; Rechtsmittel; Betreuung; Erwachsenenschutz; Zivilrecht; Klinik; Familiengericht; Kommentar; Zusammenhang; öffentlich-rechtliche; Entscheide; Erwachsenenschutzes; Kanton; Lenzburg; Schizophrenie; Psychiatrische; Entlassung; Aufhebung; Verwaltungsgericht; Erwägungen; Kindes; Bundesgerichtsgesetz; Gebiet |
138 III 781 (4A_295/2012) | Art. 8 ZGB; Art. 437 i.V.m. 436 Abs. 1 OR; Kommissionsvertrag; Vermutung des Selbsteintritts. Bezeichnet sich ein zur Beschaffung von Wertschriften beauftragter Kommissionär in der Abrechnung als Selbstkontrahent, ohne eine andere Person als Verkäuferin zu nennen, so wird vermutet, er habe aus Eigenbeständen geliefert (E. 3.3-3.5). Die Beweislast der Widerlegung trägt der Kommissionär (E. 3.5.3). | Kommissionär; Beweis; Aktien; Selbsteintritt; Börse; Auftrag; Verkäufer; Wertschriften; Kommittent; Selbstkontrahent; Verkäuferin; Beweislast; Vorinstanz; Wertschriftenabrechnung; Wertpapiere; Ausführung; Vermutung; Person; Kommissionärin; Eigenhändler; Kommittenten; Eigenbeständen; Selbstkontrahent; Beklagten; Einkauf; Eintritt; Auftrages; Kommentar; Urteil; Selbsteintritts |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser | Basler 7. Auflage | 2022 |
Thomas Geiser | Basler 7. Auflage | 2022 |