Art. 431 CCP de 2024

Art. 431 Indemnité et réparation du tort moral en cas de mesures de contrainte illicites ou de détention excédant la durée autorisée (1)
1 Si le prévenu a, de manière illicite, fait l’objet de mesures de contrainte, l’autorité pénale lui alloue une juste indemnité et réparation du tort moral.
2 En cas de détention provisoire et de détention pour des motifs de sûreté, le prévenu a droit une indemnité ou une réparation du tort moral lorsque la détention a excédé la durée autorisée et que la privation de liberté excessive ne peut être imputée sur les sanctions prononcées raison d’autres infractions.
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Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 431 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230094 | Versuchte Nötigung etc. | Beschuldigte; Beschuldigten; Zeugin; Richt; Massnahme; Behandlung; Privatkläger; Ausführungen; Verteidigung; Vorinstanz; Gutachten; Berufung; Sinne; Schizophrenie; Kinder; Aussage; Pfefferspray; Diagnose; Aussagen; Urteil; Recht; Dossier; Beschimpfung |
ZH | SB230376 | Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte | Beschuldigte; Beschuldigten; Aussage; Zeuge; Berufung; Gewalt; Zeugen; Aussagen; Verteidigung; Finger; Urteil; Vorinstanz; Beamte; Transport; Sicherheit; Staatsanwalt; Sinne; Freiheitsstrafe; Dispositiv; Staatsanwaltschaft; Drohung; Schuld; Entscheid; Gericht; Sachverhalt; Behörden; Dossier; Auslagen; Untersuchung; Entschädigung |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2024.5 | - | Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig |
SO | BKBES.2024.72 | - | Verfahren; Polizei; Recht; Genugtuung; Staat; Entschädigung; Hausdurchsuchung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Fotos; Rechtsanwalt; Sachbeschädigung; Beizug; Anwalt; Person; Anwalts; Einstellungsverfügung; Polizeiposten; Zwangsmassnahme; Verfahren; Recht; Verhältnis; Beschwerdekammer; Verhältnisse; Verteidigers; Verfahrens |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 IV 231 (6B_491/2020) | Regeste Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4). | Genugtu; Genugtuung; Freiheit; Freiheitsentzug; Medien; Gericht; Stunden; Verletzung; Vorinstanz; Entschädigung; Anspruch; Hinweis; Urteil; Bundesgericht; Beschleunigungsgebots; Basel; Recht; Sinne; Untersuchung; Hinweisen; Persönlichkeit; Medienberichte; Basel-Stadt; Festnahme; Entschädigungsanspruch; Gehilfenschaft; Medienberichterstattung |
145 IV 424 (6B_1159/2018) | Art. 9 Abs. 1 JStG; Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO; Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der stationären Beobachtung eines Jugendlichen auf die Strafe. Über die Anrechnung einer stationären Beobachtung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 JStG auf die Strafe hat das Gericht im Dispositiv des Sachurteils zu befinden (E. 4.4). Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO geht von einer Pflicht der Anrechnung der stationären Beobachtung auf die Strafe aus, legt aber gleichzeitig fest, dass die Anrechnung angemessen zu erfolgen hat. Entscheidend für den Umfang der Anrechnung sind die vom Jugendlichen während der stationären Beobachtung konkret hinzunehmenden Einschränkungen. Eine stationäre Beobachtung, die von der Intensität des Freiheitsentzugs her der Untersuchungshaft bzw. dem Vollzug der Freiheitsstrafe gleichkommt, ist voll auf die Strafe anzurechnen. Weniger freiheitsbeschränkende Vollzugsformen sind nicht eins zu eins (d.h. zu 100 %) anzurechnen, sondern zu einem tieferen Prozentsatz. Auch die mildeste Form der stationären Beobachtung ist mitzuberücksichtigen, wenn auch wirklich nur in reduziertem Masse (E. 4.5.1 und 4.5.2). Das Gericht ist verpflichtet, die konkreten Verhältnisse während der stationären Beobachtung abzuklären. Nicht anzurechnen ist die Zeit, während welcher sich der Jugendliche auf der Flucht befand (E. 4.5.3). | Beobachtung; Anrechnung; JStPO; Untersuchungshaft; Freiheit; Unterbringung; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzug; Sinne; Vorinstanz; Massnahme; Recht; Beschwerdegegner; Über; Jugendliche; AHBasel; Sachurteil; Recht; Abteilung; Jugendlichen; Verhältnisse; E-JStPO; Nidwalden; Gericht; Mordes; Messer |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-3150/2016 | Staatshaftung (Bund) | Bundes; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfügung; Quot;; Verfahren; Beschwerdeführer; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; FINMA; Entschädigungs; Entscheid; Schadenersatz; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BH.2024.6A, BP.2024.38 | Recht; Rechtshilfe; Bundes; Verfahren; Verfahren; Entschädigung; Gesellschaft; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Behörde; Rechtshilfeersuchen; Rechtshilfemassnahme; Verfahrensakten; Rubrik; Lebensversicherung; Z-Strasse; Schweiz; «A»; Verfügung; «Z-Strasse; Apos;; Unterlagen; Informationen; Gesellschaften; Beschwerdekammer; Herausgabe; Rechtshilfeverfahren; «A»-Gesellschaft | |
BH.2023.5 | Bundes; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Gewalt; Genugtuung; Bundesgerichts; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Verfahrens; Bundesanwaltschaft; Drohung; Apos;; Verteidigung; Person; Behörde; Lebenshaltungskosten; Hauptverhandlung; Amtshandlung; Sicherheit; Sinne; Zwang; Tagessatz; Berufung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Basler Kommentar StPO | 2023 |
Stefan Wehrenberg, Daniel Jositsch, Niklaus Schmid, Frank, Schweizer | Schweizerische Strafprozessordnung, Praxis, 3. Auflage | 2023 |