E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 431CrimPC from 2023

Art. 431 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 431 Unlawfully applied compulsory measures

1 If compulsory measures have been applied to the accused unlawfully, the criminal justice authority shall award the accused appropriate damages and satisfaction.

2 There is a right to damages and satisfaction in relation to remand and preventive detention if the permitted period of detention is exceeded is and the excessive deprivation of liberty cannot be not accounted for in sanctions imposed in respect of other offences.

3 The right under paragraph 2 ceases to apply if the accused:

  • a. is sentenced to a monetary penalty, community service or a fine and the equivalent alternative custodial sentence would not be substantially shorter than the time spent on remand or in preventive detention;
  • b. receives a suspended custodial sentence the length of which exceeds the time spent on remand or in preventive detention.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 431 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220247Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils
    ZHSB210407Sexuelle Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Recht; Prot; Vorinstanz; Gericht; Berufung; Schuld; Schaden; Urteil; Antrag; Freiheitsstrafe; Sexuell; Verfahren; Fähig; Amtlich; Amtliche; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Schadenersatz; Vorinstanzlich; Nötigung
    Dieser Artikel erzielt 96 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.75 (AG.2021.77)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Einstellung; Einstellungsverfügung; Staatsanwalt; Verfahrens; Strafbefehl; Kosten; Staatsanwaltschaft; Werden; Verfügung; September; Diebstahl; Welche; Wurden; Gemäss; Einsprache; Beantragt; Verfahrenskosten; Schuldig; Worden; Beschwerdeverfahren; Rechtsmittel; Auslagen; Entscheid; Führt; Beschwerdeführers; Verfahrensleitende; Strafgericht
    BSSB.2019.109 (AG.2020.604)mehrfacher, teilweise versuchter Diebstahl, mehfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, rechtswidrige Einreise sowie Übertretung nach Art. 19a des BetäubungsmittelgesetzesBerufung; Berufungskläger; Schuldig; Vorinstanz; Urteil; Werden; Hätte; Verfahren; Mehrfache; Person; Sprechen; Aussage; Mehrfachen; Beschuldigte; Jedoch; Hätten; Freunde; Sachverhalt; Andere; Sicherheit; Strafgericht; Beschuldigten; Stellt; Gewesen; Urteils; Gekommen; Aussagen; Gemäss; Bereits; Geführt
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    146 IV 231 (6B_491/2020)
    Regeste
    Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO ; Anspruch auf Genugtuung bei ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. Eine Anhaltung gefolgt von einer Festnahme, die sich auf eine Gesamtdauer von mehr als drei Stunden erstreckt, stellt einen Eingriff in die persönliche Freiheit dar, der Entschädigungsansprüche zur Folge haben kann (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2.3.2). Ein Freiheitsentzug von über 18 ½ Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch (E. 2.4).
    Beschwerde; Genugtu; Freiheit; Genugtuung; Freiheitsentzug; Medien; Beschwerdeführer; Gericht; Stunden; Vorinstanz; Entschädigung; Verletzung; Schul; Begründe; Anspruch; Hinweis; Hilfenschaft; Bundesgericht; Urteil; Persönlichkeit; Hinweisen; Basel; Beschleunigungsgebots; Recht; Medienberichte; Gehilfenschaft; Festnahme; Basel-Stadt; Medienberichterstattung
    145 IV 424 (6B_1159/2018)Art. 9 Abs. 1 JStG; Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO; Zeitpunkt und Umfang der Anrechnung der stationären Beobachtung eines Jugendlichen auf die Strafe. Über die Anrechnung einer stationären Beobachtung im Sinne von Art. 9 Abs. 1 JStG auf die Strafe hat das Gericht im Dispositiv des Sachurteils zu befinden (E. 4.4). Art. 29 Abs. 2 Satz 1 JStPO geht von einer Pflicht der Anrechnung der stationären Beobachtung auf die Strafe aus, legt aber gleichzeitig fest, dass die Anrechnung angemessen zu erfolgen hat. Entscheidend für den Umfang der Anrechnung sind die vom Jugendlichen während der stationären Beobachtung konkret hinzunehmenden Einschränkungen. Eine stationäre Beobachtung, die von der Intensität des Freiheitsentzugs her der Untersuchungshaft bzw. dem Vollzug der Freiheitsstrafe gleichkommt, ist voll auf die Strafe anzurechnen. Weniger freiheitsbeschränkende Vollzugsformen sind nicht eins zu eins (d.h. zu 100 %) anzurechnen, sondern zu einem tieferen Prozentsatz. Auch die mildeste Form der stationären Beobachtung ist mitzuberücksichtigen, wenn auch wirklich nur in reduziertem Masse (E. 4.5.1 und 4.5.2). Das Gericht ist verpflichtet, die konkreten Verhältnisse während der stationären Beobachtung abzuklären. Nicht anzurechnen ist die Zeit, während welcher sich der Jugendliche auf der Flucht befand (E. 4.5.3). Beobachtung; Stationäre; Anrechnung; Untersuchungshaft; JStPO; Stationären; Freiheit; Beschwerde; Unterbringung; Anzurechnen; Urteil; Freiheitsstrafe; Vollzug; Vorsorglich; Offene; Massnahme; Vorinstanz; Vorsorgliche; Offenen; Beschwerdegegner; Jugendliche; AHBasel; Über; Recht; Sachurteil; Erfolgen; Beschwerdeführerin; Verhältnisse

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-3150/2016Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Rechtlich; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Widerrechtlich; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; Entschädigungs; FINMA; Schadenersatz; Entscheid; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BH.2023.5Bundes; Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Recht; Beamte; Verfahren; Bundesgericht; Polizeiliche; Bundesgerichts; Genugtuung; Gewalt; Kammer; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Amtlich; Verfahrens; Person; Bundesanwaltschaft; Verteidigung; Drohung; Lebenshaltungskosten; Amtliche; Behörde; Tiefer; Amtshandlung; Hauptverhandlung; Tagessatz
    BB.2021.209, BP.2021.74Beschwerde; Filter; öffnen; Hinzufügen; Beschwerdeführer; Verfahren; Recht; Entscheid; Urteil; Entscheide; BStGer; Urteile; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Entschädigung; Akten; Genugtuung; Einstellung; Rechtlich; Bundesgericht; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Disp; Teileinstellung; Bundesstrafgerichts; Person; Beschuldigte; Beschwerdegegnerin; Rechtsanwalt; Antrag

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Griesser Kommentar, 42201
    SCHMID, JOSITSCHSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Auflage, Zürich2018
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz