Art. 421 CCS dal 2025

Art. 421 Della fine dell’ufficio di curatore
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Art. 421 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PF110061 | Ausweisung | Vorinstanz; Eingabe; Frist; Kostenvorschuss; Verhandlung; Frist; Klägers; Hauptverhandlung; Entscheid; Gericht; Säumnis; Verfügung; Leistung; Ausweisung; Verfahren; Genehmigung; Vormundschaft; Urteil; Androhung; Ausweisungsbegehren; Kostenvorschusses; Parteien; Vormundschaftsbehörde; Gesuch; Beklagten; OGerZH; Säumnisfolge |
VD | 2013/122 | - | Chambre; énéral; Tuteur; Autorité; établi; évrier; Immeuble; Assistance; étant; Intéressé; érêt; écembre; ération; Adulte; édéral; émentaire; élai; -après; Justice; Jura-Nord; Hoirie; -après: |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2023.74 | - | Beistand; Person; Beiständin; Mandat; Beistands; Mandats; Verwaltungsgericht; Sozialregion; Entlassung; Beistandschaft; Entscheid; Einsetzung; Mandatsperson; Interesse; Vertrauen; Recht; Thal-Gäu; Kindsmutter; Thierstein; Aufgabe; Zusammenarbeit; Wohnsitz; Aufgaben; Vertrauensperson; Behörde; Zweckverband; Rechtspflege; önne |
SO | VWBES.2021.262 | - | Recht; Verwaltungs; Beistand; Entscheid; Mandat; Mandats; Beistands; Verfahren; Verhalten; …heim; Verwaltungsgericht; Sohnes; Gehör; Person; Beistandsperson; Beiständin; Bereich; Akten; Vorinstanz; Wohnheim; Verbeiständete; Vertretung; Beschwerde; Gehörs; Personen; Interesse; Zusammenarbeit; Aufgabe |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
126 III 309 | Art. 421 Ziff. 2, 955 Abs. 1 und 965 Abs. 1 ZGB; Erfordernis einer Zustimmung der Vormundschaftsbehörde; Haftung für die Grundbuchführung. Der Rangrücktritt eines zugunsten eines Mündels errichteten Wohnrechts hinter ein Grundpfandrecht erfordert die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 421 Ziff. 2 ZGB (E. 2). Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters für eine von einem Vormund ausgehende Anmeldung zur Eintragung (E. 3). | Habitation; édule; été; écaire; Autorité; être; élaire; Inscription; Comme; STEINAUER; érant; Tribunal; Immeuble; équisition; évrier; écessité; écessaire; Commentaire; érieur; Arrêt; éforme; était; Registre; ément; érêts; Administration; Exploitation; Autres; OSTERTAG; HOMBERGER |
126 III 49 | Art. 287 Abs. 1 ZGB; Kinderunterhaltsvertrag: Genehmigung durch die Vormundschaftsbehörde und Wirkungen der Vereinbarung vor der Genehmigung. Ein mündlich und für in der Schweiz mit ihrer Mutter lebende Kinder geschlossener Unterhaltsvertrag, mit dem in einem ausländischen Scheidungsurteil festgesetzte Unterhaltsbeiträge deutlich heraufgesetzt worden sein sollen, muss von der dafür zuständigen Vormundschaftsbehörde in der Schweiz nach Art. 287 Abs. 1 ZGB genehmigt werden (E. 2a und b). Die Genehmigungspflicht besteht auch dann, wenn mit dieser Vereinbarung bei unverändertem Bedarf der Kinder einzig Beiträge für sie erhöht worden wären (E. 2c bis e). Die Arrestprosequierungsklage, mit der um Zuspruch verarrestierter Unterhaltsbeiträge in der Höhe des behaupteten Vertrages ersucht wird, ist abzuweisen, weil aus einem noch nicht genehmigten Unterhaltsvertrag nicht auf Erfüllung geklagt werden kann (E. 3). | Unterhalt; Genehmigung; Vertrag; Kinder; Scheidung; Kommentar; Vormundschafts; Vormundschaftsbehörde; HEGNAUER; Kindes; Unterhaltsvertrag; Berner; Genehmigungspflicht; Vereinbarung; Scheidungsurteil; Kinderunterhalt; Recht; Unterhaltsbeiträge; Vertrages; Beschluss; Unterhaltsbeitrag; METZLER; Urteil; Berufung; Unterhaltsvereinbarung; Klage; Ansicht; ändig |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-8272/2008 | Staatshaftung (Bund) | Parteien; Vergleich; Bundesverwaltungsgericht; Vergleichs; Gericht; Vertreter; Anwalt; Entscheid; Schaden; Verfahren; Betrag; Beschwerdeführers; Entschädigung; Gutachten; Vormundschaftsbehörde; Kosten; Anwalts; Parteientschädigung; Verfahrens; Einigung; Departement; Verteidigung; Bevölkerungsschutz; Sport; Vorinstanz; Eingang |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Thomas Geiser, Urs Vogel | Basler Zivilgesetzbuch I | 2022 |
Thomas Geiser | Basler Zivilgesetzbuch I | 2022 |