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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 421 CCP de 2024

Art. 421 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art.? 421 Décision sur le sort des frais

1? L’autorité pénale fixe les frais dans la décision finale.

2? Elle peut fixer les frais de manière anticipée dans:

  • a. les décisions intermédiaires;
  • b. les ordonnances de classement partiel;
  • c. les décisions sur recours portant sur des décisions intermédiaires et des ordonnances de classement partiel.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 421 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE220091NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Staatsanwaltschaft; Bundesgericht; Nötigung; Bundesgerichts; Nichtanhandnahme; Recht; Anzeige; Verfahren; Angefochten; Rechtlich; Beschwerdeführerin; Verfügung; Spräch; Drohung; Sinne; Gespräch; Schädigung; Kanton; Verfahren; Urteil; Ehrverletzung; Kantons; Beschwerdeverfahren; Angefochtene; Beschwerdeführern; Folgend:
    ZHUE210116EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Ziffer; Beschwerdeführers; Liegen; Aussage; Person; Aussagen; Stellt; Untersuchung; Vorliegen; Andere; Gefängnis; Unentgeltliche; Auskunftsperson; Verfügung; Einstellung; Beschwerdeverfahren; Vorliegend; Auskunftspersonen; Weiter; AaO; Beschuldigte; Entscheid; Zürich
    Dieser Artikel erzielt 156 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.63 (AG.2020.601)VerfahrenseinstellungBeschwerde; Verfahren; Führe; Beschwerdeführer; Verfahrens; Kosten; Staatsanwaltschaft; Einstellung; Einstellungsverfügung; Werden; Sachbeschädigung; Verfahrenskosten; Polizei; Rechtlich; Worden; Angefochtene; Strafverfahren; Welche; Hinsichtlich; Stellt; Rechtliche; Verkehrsschild; Treffe; Entschädigung; Erkennungsdienstlich; Person; Vorliegend; Begründung; Demonstration; Angefochtenen
    AGAGVE 2013 44 Art. 416 ff. StPOKostenWird ein Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung von derStaatsanwaltschaft vor Abschluss der Strafuntersuchung abgewiesen, besteht für die Auferlegung von Verfahrenskosten an die beschuldigte Person in diesem prozessualen Entscheid keine gesetzliche Grundlage. Verfahren; Verfahrens; Renskosten; Verfahrenskosten; Beschwerde; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Entscheid; Stimmung; Gesuch; Beschuldigte; Person; Beschwerdeführerin; Verteidigung; Auferlegt; StPO; Auferlegung; Prozessuale; Grundlage; Gericht; Muri-Bremgarten; IVm; Gesetzliche; Bestimmungen; Frage; Endentscheid; Verfah-; Entscheide; Zwischenentscheiden; Kostenauflage
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch
    140 IV 213 (6B_360/2014)Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen bei Anfechtung des Entschädigungsentscheids durch die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft; Art 135 Abs. 3 StPO. Wird ein Urteil des Berufungsgerichts angefochten, das über die vom erstinstanzlichen Gericht der unentgeltlichen Rechtsbeiständin für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung entscheidet, und bleibt die für das Berufungsverfahren festgesetzte Entschädigung unangefochten, liegt kein Anwendungsfall von Art. 135 Abs. 3 lit. b StPO vor. Die Beschwerde in Strafsachen ist zulässig (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Berufung; Erstinstanzliche; Unentgeltliche; Verfahren; Urteil; Bundesstrafgericht; Verfahren; Solothurn; Beschwerdeinstanz; Unentgeltlichen; Berufungsgericht; Zugesprochene; Sachen; Erstinstanzlichen; Entscheid; Rechtsverbeiständung; Festsetzung; Solothurn-Lebern; Festgesetzt; Kantonale; Entschädigungsentscheid; Berufungsverfahren; Kantons; Rechtsbeiständin; Prozessuale; Bundesgericht; Partei; Entscheide

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    CA.2020.14ASchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verfahren; Mráz; Recht; Beruf; MARTYNENKO; Berufung; Urteil; Verfahrens; Ziffer; Eingabe; Verteidiger; Verfahren; Antrag; Erstin; Erstinstanzliche; Stellung; Filter; öffnen; Verteidigung; Hinzufügen; Kammer; Bundes; Vertrete; Hauptverhandlung; Anwalt; Gericht
    SN.2020.23Gesuch um Anordnung einer amtlichen Verteidigung (Art. 133 StPO); WiedererwägungsgesuchGesuch; Bundesstrafgericht; Kammer; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Wiedererwägung; Beschwerde; Amtliche; Verteidigung; Wiedererwägungsgesuch; Amtlichen; Verfahren; Anordnung; Bundesanwaltschaft; Gesuchstellers; Verfahrens; Beschwerdekammer; Gericht; Entscheid; Beantragt; Rechtlich; Einzelrichterin; Verfügungen; Beschluss; Anspruch; Behandlung; Guidon; Hinsicht

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Niklaus Schmid, Daniel JositschSchweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich , St. Gallen 2013
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