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Code de procédure civile (CPC)

Art. 42 CPC de 2023

Art. 42 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 42 Fusion, scission, transformation et transfert de patrimoine

RS 221.301Le tribunal du siège d’un des sujets impliqués est compétent pour statuer sur les actions relevant de la loi du 3 octobre 2003 sur la fusion.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA170012Arbeitsrechtliche ForderungBerufung; Vorinstanz; Recht; Arbeit; Entscheid; Tellung; Verfahren; Gericht; Beklagten; Klägers; Partei; Frankfurt; Parteien; Angefochtene; Antrag; Vertrag; Arbeitsgericht; Rechtsanwalt; LugÜ; Verfügung; Klage; Berufungsinstanz; Schweiz; Zustellung; Eingabe; Deutschland; Armenrecht; Angefochtenen
SHNr. 41/2008/5A Art. 44 Abs. 1 und Art. 46a ZPO; Art. 2 Abs. 1 POG Polizeiliche Zustellung gerichtlicher Mitteilungen und Entscheide in Zivilsachen Zustellung; Kanton; Polizeilich; Polizei; Polizeiliche; Postalische; Schaffhausen; Hauser/; Gerichtlicher; Arztzeugnis; Entscheide; Prozessordnung; Mitteilungen; Zivilprozess; Kantons; Polizeilichen; Arztzeugnisses; Gerichtsverfassungsgesetz; Erfolgen; Weibel; Verfahrensleiter; Frist; Kurze; Zivilprozessordnung; Rechtfertigen; Anordnung; Hauser; Verhandlung; Postalischen; Überdies
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
116 II 651Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG). Kollektiv- und Kommanditgesellschaften haben Anspruch auf unentgeltliche Zivilrechtspflege, wenn die Prozessarmut sowohl der Gesellschaft wie aller unbeschränkt haftenden Gesellschafter ausgewiesen ist.
Recht; Unentgeltliche; Gesellschaft; Rechtspflege; Personen; Anspruch; Juristische; Kollektiv; Kommanditgesellschaft; Gesellschafter; Kommanditgesellschaften; Natürliche; Juristischen; Kanton; Haftende; Unbeschränkt; Haftenden; Prozessarmut; Gesetze; Unentgeltlichen; Kantone; Diss; Judiciaire; Gruppe; Gesetzes; Auffassung; Partei; Parteifähige; STEIGER
80 II 294Vaterschaftsklage. 1. Beweis der Beiwohnung durch die Aussagen der Mutter im Parteiverhör gemäss Art. 273 ff. der bernischen ZPO (Art. 8 und 314 Abs. 1 ZGB). 2. Feststellungen über den Reifegrad des Kindes, welche die durch den Geschlechtsverkehr der Mutter mit einem Dritten begründeten Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten (Art. 314 Abs. 2 ZGB) zu zerstreuen vermögen. Beweis; Partei; Mutter; Recht; Parteiverhör; Vater; Vorinstanz; Aussage; Wahrscheinlich; Vaterschaft; Richter; Aussagen; Beklagten; Zeugung; Gutachten; Wahrscheinlichkeit; Beweismittel; Geschlechtsverkehr; Indiz; Bundesrecht; Beiwohnung; Wahrheit; Prozessrecht; Liegende; Dekade; Tragzeit; Feststellung; LABHARDT; Indizien
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