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Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 42CrimPC from 2023

Art. 42 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 42 Common provisions

1 Until a binding decision is made on the place of jurisdiction, the first authority to deal with the case shall carry out any measures that cannot be delayed. If necessary the authority responsible for the decision on the place of jurisdiction shall designate the authority that must provisionally deal with the matter.

2 Persons who have been arrested shall only be transferred to the authorities of other cantons when a binding decision on jurisdiction has been made.

3 A place of jurisdiction established in accordance with Articles 38–41 may be changed only if good cause has subsequently arisen before charges have been brought.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 42 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH160133Örtliche Zuständigkeit Beschwerde; Staatsanwalt; Gericht; Staatsanwaltschaft; Kanton; Vorinstanz; Gerichtsstand; Zuständigkeit; Anklage; Beschwerdegegnerin; Kantons; Beschluss; Gallen; Verfahren; Verfahren; Zuständig; Recht; Bundesstrafgericht; Untersuchung; Galerie; Kammer; örtlich; Entscheid; Hoben; Rich; Staatsanwaltschaften; Bundesstrafgerichts; Anklageerhebung; Kammer
ZHSB150348Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und Widerruf Schuldig; Beschuldigte; Freiheitsstrafe; Beschuldigten; Urteil; Verteidigung; Widerruf; Berufung; Vollzug; Bedingte; Amtlich; Obergericht; Vorinstanz; Amtliche; Probezeit; Tigen; Festgesetzt; Bedingten; Amtlichen; Betäubungsmittelgesetz; Staatsanwalt; Obergerichts; Recht; Staatsanwaltschaft; Erstanden; Urteils; Kantons; Hende; Positiv
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch
144 I 70 (1B_517/2017)Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Bildung des Spruchkörpers in gerichtlichen Verfahren. Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK verlangen, dass für die Spruchkörperbildung abstrakte Kriterien im Voraus und in transparenter Weise definiert werden. Das kann auch in Form einer gefestigten Praxis erfolgen. Ein gewisses Ermessen ist nicht ausgeschlossen; es muss jedoch nach sachlichen Kriterien gehandhabt werden. Unabdingbar ist, dass die Spruchkörperbildung im konkreten Fall als Akt der Selbstverwaltung der Justiz erscheint und insbesondere nicht dem Einfluss der Exekutive unterliegt (E. 4-6). Spruchkörper; Richter; Kriterien; Beschwerde; Abteilung; Verfahren; Recht; Gericht; Obergericht; Kammer; Kanton; Abteilungspräsident; Gesetzlich; Besetzung; Kantons; Beschwerdekammer; Fälle; Ausstand; Bundesgericht; Ermessen; Gesetzlichen; Oberrichter; Spruchkörperbildung; Urteil; Mitglied; Abstrakt; Spruchkörpers; Sachliche; Entscheid; Mitglieder

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-3150/2016Staatshaftung (Bund)Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Bundes; Recht; Rechtlich; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Schaden; Entschädigung; Beobachter; Schutz; Begehren; Bundesanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Widerrechtlich; Verantwortlichkeit; Bundesstrafgericht; Entschädigungs; FINMA; Schadenersatz; Entscheid; Bestimmungen; Beschwerdeführers; Über
A-6529/2015BundespersonalBeschwerde; Parteien; Verfahren; Vorinstanz; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Verfahrens; Parteikosten; Parteientschädigung; Entschädigung; Anwalt; Kostengutsprache; Verfahren; Recht; Verfügung; Gesprochene; Arbeit; Angestellte; Gestellten; Anwalts; Bundesverwaltung; Bundesanwaltschaft; Bundesverwaltungsgericht; Stundenansatz; Verteidigung; Generalsekretärin; Angestellten; Gericht

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.180, RR.2022.181Schuldig; Verfahren; Bundes; Verteidigung; Amtlich; Verfahren; Amtliche; Beschuldigte; Selig; Entschädigung; Stunden; Berufung; Urteil; Beschuldigten; Auslagen; Verfahrens; Aufwendungen; Rechtsanwalt; Staat; Jeker; Gericht; Konrad; Erstinstanzlich; Verteidiger; Kammer; Stundenansatz; Erstinstanzliche; Aufwand; Amtlichen
CA.2023.10BGesuch; Fahre; Gesuchsteller; Bundes; Urteil; Verfahren; Verfahrens; Berufung; Verfahrenskosten; Erlass; Gericht; Kammer; Finanzielle; Entscheid; Urteils; Berufungskammer; Bundesstrafgericht; Bundesgericht; Ständig; Gesuchstellers; Bundesanwaltschaft; Geschäftsnummer; Beschwerde; Bundesstrafgerichts; Urteilsdispositiv; Situation; Verhältnisse; Octavia
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