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Convention relative aux droits de l’enfant (KRK)

Art. 42 KRK de 2022

Art. 42 Convention relative aux droits de l’enfant (KRK) drucken

Art. 42 Deuxième Partie

Les Etats parties s’engagent ? faire largement connaître les principes et les dispositions de la présente Convention, par des moyens actifs et appropriés, aux adultes comme aux enfants.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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