SCC Art. 415 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 415 SCC from 2022

Art. 415 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 415 A. Examination of accounts and report

1 The adult protection authority shall examine the accounts and grant or refuse approval thereof; if necessary, they shall require the accounts to be corrected.

2 It shall examine the report and, if necessary, require it to be amended.

3 If necessary, it shall take measures to safeguard the interests of the client appropriately.


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Art. 415 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220006Bericht und RechnungRechnung; Beistand; Bericht; Genehmigung; Beistands; Bezirksrat; Beschwerde; Entscheid; Massnahme; Bezirksrats; Recht; Beistandschaft; Bezirksratspräsidentin; Konto; Winterthur; Dispositiv; Vorinstanz; Vermögens; Verfahren; Dispositiv-Ziff; Aufhebung; Urteil; Berichts; Prüfung; Akten; Beschwerdeverfahren; Person; Beschwerdeführers
ZHPQ210088Prüfung Schlussbericht und SchlussrechnungBeistand; Beschwer; Beschwerde; Beistands; Interesse; Bericht; Vorinstanz; Interessen; Verfahren; Entscheid; Beistandschaft; Recht; Erben; Beschwerdeführers; Schlussbericht; KESB-act; Bezirksrat; Antrag; Rechnung; Schaden; Person; Führung; Punkt; Anträge; Gebühr; Genehmigung; Erbengemeinschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2021.158-Beistand; Schlussrechnung; Rechnung; Schlussbericht; Verbeiständete; Bericht; Entscheid; Beistandsperson; Verbeiständeten; Dorneck; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Genehmigung; Verwaltungsgericht; Beschwerde; Rechnungen; Rechnungs; Zeitraum; Entlastung; Apos; Schulden; Berichts; Erwachsenenschutz; Erwachsenenschutzbehörde; September; Schlussberichts; Ziffer; Berichtsperiode
SOVWBES.2020.488-Bericht; Entscheid; Kindes; Verwaltungs; Vorinstanz; Rechenschaftsbericht; Verfahren; Beistand; Verwaltungsgericht; Schlussbericht; Bundesgericht; Rechtspflege; Beiständin; Urteil; Kindsmutter; Beistandsperson; Bundesgerichts; Beschwerdeschrift; Genehmigung; Kindseltern; Stellungnahme; Gesuch; Apos; Erwachsenenschutzbehörde; Verfügung; Verfahrens; Zeitraum; Mandat; Gewährung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 139 (9C_669/2019) Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 8 und 9 Abs. 1, Art. 13 AHVG ; AHV-rechtliches Beitragsstatut. Die Versicherte übt in ihrer Funktion als von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ernannte Fachbeiständin (Privatperson mit spezifischen beruflichen Qualifikationen) eine AHV-beitragsrechtlich selbstständige Erwerbstätigkeit aus (E. 6.2 und 6.3). ändig; Beistand; Beistands; Arbeit; Erwachsenenschutz; Erwerb; Erwerbstätigkeit; Person; Erwachsenenschutzbehörde; Beistandschaft; MAUCHLE; Aufgabe; Hinweisen; Aufgaben; Behörde; Vormunds; Bundesgericht; Qualifikation; Beistände; Fachbeistand; Entschädigung; Fachbeiständin; Bezirk; Beiständin; Abhängigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Urs Vogel, GeiserBasler Kommentar Zivilgesetzbuch I2018
Urs Vogel, GeiserBasler Kommentar Zivilge- setzbuch I2018