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Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK)

Art. 41 KRK dal 2022

Art. 41 Convenzione sui diritti del fanciullo (KRK) drucken

Art. 41

Nessuna delle disposizioni della presente Convenzione pregiudica disposizioni più propizie all’attuazione dei diritti del fanciullo che possono figurare:

  • a) nella legislazione di uno Stato parte; oppure
  • b) nel diritto internazionale in vigore per questo Stato.

  • Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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