LADI1 Art. 41 - Occupazione provvisoria

Einleitung zur Rechtsnorm LADI1:



Art. 41 LADI1 dal 2024

Art. 41 Legge sull’assicurazione contro la disoccupazione (LADI1) drucken

Art. 41 Occupazione provvisoria

1 e 2 ... (1)

3 Il lavoratore deve comunicare al datore di lavoro il reddito conseguito, durante il periodo di lavoro ridotto, grazie all’occupazione provvisoria o a un’attivit indipendente. Il datore di lavoro ne informa la cassa.

4 Il Consiglio federale stabilisce il modo e la misura in cui è tenuto conto del reddito ottenuto con l’occupazione provvisoria per la determinazione della perdita di guadagno computabile.

5 ... (2)

(1) Abrogati dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° lug. 2021 (RU 2021 338; FF 2019 3659).
(2) Abrogato dal n. I della LF del 19 giu. 2020, con effetto dal 1° lug. 2021 (RU 2021 338; FF 2019 3659).

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAVI 2010/14Entscheid Art. 51 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 324 und 333 OR. Insolvenzentschädigung, Betriebsübernahme, Arbeit auf Abruf. Die Beschwerdeführerin arbeitete bei ihrer früheren Arbeitgeberin in einem unregelmässigen Pensum. Nach Betriebsübernahme hätte die neue Arbeitgeberin das Pensum der Beschwerdeführerin nicht einseitig massiv vermindern dürfen, sondern hätte die Beschwerdeführerin während der Kündigungsfrist im früheren durchschnittlichen Mass einsetzen müssen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2010, AVI 2010/14). Arbeit; Insolvenzentschädigung; Arbeitsverhältnis; Stunden; Lohnabrechnung; Arbeitgeber; Konkurs; Anspruch; Monats; Stundenlohn; Arbeitsverhältnisses; Bruttolohn; Monatslohn; Berechnung; Arbeitnehmende; L-GAV; Lohnanspruch; Lohnabrechnungen; Höhe; Klage; Forderung; Konkurseröffnung; Lohns; Arbeitsvertrag; Betrieb; Arbeitnehmenden; Basis; Urteil; üglich
SGAVI 2010/15Entscheid Art. 51 AVIG: Insolvenzentschädigung. Vorliegend hat der Beschwerdeführer mit der Durchsetzung seiner Lohnforderung zu lange zugewartet und ist damit seiner Schadenminderungspflicht nicht hinreichend nachgekommen. Deshalb besteht kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. September 2010, AVI 2010/15). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_916/2010. Arbeit; Arbeitgeber; Konkurs; Gesellschaft; Lohnausstände; Arbeitsverhältnis; Schritte; Insolvenzentschädigung; Schadenminderungspflicht; Gesellschafter; Lohnforderung; Lohnforderungen; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Arbeitsverhältnisses; Zahlung; Ausstände; Lohnzahlung; Arbeitnehmende; Auflösung; Person; Recht; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 V 251Art. 24 AVIG, Art. 41a AVIV: Anrechnung von Zwischenverdienst. Art. 41a AVIV (in Kraft seit 1. Juli 1985) ist insofern gesetzwidrig, als das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit von insgesamt über drei Monaten nicht als Zwischenverdienst, sondern als Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung behandelt wird. Zwischenverdienst; Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosen; Einkommen; Teilzeitbeschäftigung; Arbeitslosenentschädigung; Kontrollperiode; Taggeld; Sinne; Taggelder; Erwerbstätigkeit; Anrechnung; Firma; Kreisschreiben; Verwaltung; Bezügerabrechnung; Anspruch; Zwischenverdienstes; Kontrollperioden; Weisung; Urteil; Vorinstanz; Verfügung; Regelung; Kreisschreibens