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Obligationenrecht (OR)

Art. 40b OR vom 2023

Art. 40b Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 40b II. Grundsatz (1)

Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:

  • a. (2) an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
  • b. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen;
  • c. an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war;
  • d. (3) am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.
  • (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. Juli 1991 (AS 1991 846; BBl 1986 II 354).
    (2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3120; BBl 1993 I 805).
    (3) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2015 (Revision des Widerrufsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4107; BBl 2014 921 2993).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 40b Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHNP160023ForderungTeppich; Beklagten; Berufung; Vertrag; Recht; Geschäft; Urteil; Vertreter; Widerruf; Teppichs; Vorinstanz; Geschäftsräume; Wohnung; Teppich; Beeinflussung; Klage; Geschäftsräumen; Haustürgeschäft; Anbahnung; Wohnräumen; Widerrufsrecht; Gefahren; Gericht; Anbahnungssituation; Parteien; Teppiche; Vertragsschluss; Willen; Betreibung
    ZHRT150182RechtsöffnungBeschwerde; Recht; Schuld; Weiterbildung; Vertrag; Vorinstanz; Kaufvertrag; Rechtsöffnung; Weiterbildungspaket; Schneeballsystem; Klagte; Entscheid; Schuldanerkennung; Angefochten; Beklagten; Partei; Unterzeichnet; Angefochtene; Zahlungsvereinbarung; Geltend; Urteil; Schuldbekenntnis; Betreibung; Gesuch; Provision; Schnellstem; Abgeschlossen; Gericht; Nichtig
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