ZPO Art. 406 - Gerichtsstandsvereinbarung

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 406 ZPO vom 2023

Art. 406 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 406 Gerichtsstandsvereinbarung

Die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung bestimmt sich nach dem Recht, das zur Zeit ihres Abschlusses gegolten hat.


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Art. 406 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP200048ForderungGericht; Gerichtsstand; Zuständigkeit; Parteien; Vertrag; Auflage; EDING; Einrede; Verfahren; Gerichtsstandsvereinbarung; Obergericht; Kantons; Geschäfts; Beschw; Rückseite; Verträgen; Amtes; Einlassung; Unzuständi; Bestellvertrag; Kopie
ZHPP170059Forderung (örtliche Zuständigkeit)Berufung; Berufungsklägerin; Recht; Gericht; Gerichtsstand; Vorinstanz; Entscheid; Berufungsbeklagte; Parteien; Rechtsmittel; Vertrag; Zwischenentscheid; Dielsdorf; Leasingvertrag; Berufungsverfahren; Rechtspflege; Kanton; Tatsache; Negativbestätigung; Kantons; Gerichtsstandsvereinbarung; Leistung; Gesuch; Sinne; Fahrzeug
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2015.16 (AG.2016.290)ForderungBerufung; Berufungskläger; Entscheid; Recht; Vorinstanz; Gericht; Berufungsbeklagte; Gerichtsstand; Basel; Klausel; Unterschrift; Basel-Stadt; GestG; Rechtsmittel; Zivilgericht; Erwägungen; Schweizerischen; Zivilprozessordnung; Appellationsgericht; Parteien; Leasingnehmerin; Leasingvertrag; Berufungsbeklagten; Gerichtsstandsklausel; Höhe; Unterschriften; Verfahren
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Spühler, Schweizer, WilliBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017
Spühler, Schweizer, WilliBasler Kommentar Schweizerische Zivilprozessordnung2017