CCS Art. 403 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 403 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 403 B. Impediment e collisiun d’interess

1 Sch’il procuratur è impedì d’agir u sch’ils interess dal procuratur collideschan tar in affar cun quels da la persuna pertutgada, nominescha l’autoritad per la protecziun da creschids in procuratur substitut u regla sezza quest affar.

2 En cas d’ina collisiun d’interess croda tenor la lescha la cumpetenza dal procuratur en l’affar correspundent.


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Art. 403 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ210027Nichteintreten auf den Antrag auf Beistandswechsel in der Beistandschaft nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGBändin; Beiständin; Stiftung; Interesse; Bezirk; Person; Bezirksrat; Beistand; Urteil; Aufgabe; Recht; Interessen; Beschwer; Handlung; Aufgaben; Anweisungen; Kammer; Demenz; Vermögens; Vollmac; Erwäg; Handlungen; Demenzerkrankung; Generalvollmacht; ützt
ZHPQ190068BeistandschaftRecht; Entscheid; Interesse; Vorinstanz; Beistand; Interessen; Beschluss; Bezirk; Horgen; Beschwerde; Bezirks; Kindes; Mutter; Ersatzbeistand; Bezirksrat; Verfahren; Interessenkollision; Beistands; Kinder; Beistandschaft; Bruder; Erben; Urteil; Rechnung; Erwachsenenschutzbehörde; Erbengemeinschaft; Eltern; Lassvermögen; Ersatzbeistandschaft; Person
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2019.212ProzessvollmachtRecht; Simic; Verfahren; Beiständin; Rechtsanwalt; Entscheid; Verfahren; Beistand; Staat; Geschäft; Staatsanwaltschaft; Solothurn; Person; Thal-Gäu; E-Mail; Beschwerde; Zustimmung; Kanton; Erwachsenenschutz; Verfahrens; Thal-Gäu/Dorneck-Thierstein; Prozessvollmacht; Verwaltungsgericht; Erwachsenenschutzbehörde; Kantons; Kindes; Geschäfts; Zivil; Gesuch; Antrag
BSVD.2015.114 (AG.2015.733)Dahinstellung des Verfahrens auf Erweiterung der Aufgabenbereiche der Beistandsperson sowie auf Prüfung von weiteren Massnahmen des ErwachsenenschutzesErwachsenenschutz; Massnahme; Massnahmen; Beistand; Entscheid; Person; Erweiterung; Verwaltung; Beistands; Behandlung; Erwachsenenschutzbehörde; Basel; Aufgabe; Wohnung; Rechtsmittel; Kantons; Verwaltungsgericht; Kindes; Erwachsenenschutzes; Bundesgericht; Basel-Stadt; Prüfung; Beistandschaft; Ersatzbeiständin; Kantonspolizei; Verfahren; Erhebung; Akten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 II 392Vollstreckung des Besuchsrechtes (Art. 273 ZGB). 1. Die Vollstreckung eines Besuchs- und Ferienrechts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. 2. Der Besuchsberechtigte hat konkret die Übergabe der Kinder gemäss den im Urteil festgelegten Modalitäten zu verlangen. 3. Sobald eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils in bezug auf das Besuchsrecht eingereicht worden ist, ist es nicht willkürlich, dessen Vollstreckung zu verweigern. Vollstreckung; Besuchs; Urteil; Kinder; Ferienrecht; Werner; Verfahrensrecht; Abänderung; Scheidungsurteil; Katharina; Scheidungsurteils; Besuchsrecht; Ferienrechts; Besuchsberechtigte; Übergabe; Modalitäten; Klage; Gerichtspräsident; Gesuchsgegnerin; Kantons; Gesuchstellers; Kindern; Appellationshof; Entscheid; Erwägungen; VOGEL; Begehren

Kommentare zum Gesetzesartikel

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ReusserBasler Kommentar ZGB I2018
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