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Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Art. 40 VVG vom 2023

Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) drucken

Art. 40 Begründung des Versicherungsanspruches

Hat der Anspruchsberechtigte oder sein Vertreter Tatsachen, welche die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens ausschliessen oder mindern würden, zum Zwecke der Täuschung unrichtig mitgeteilt oder verschwiegen oder hat er die ihm nach Massgabe des Artikels 39 dieses Gesetzes obliegenden Mitteilungen zum Zwecke der Täuschung zu spät oder gar nicht gemacht, so ist das Versicherungsunternehmen gegenüber dem Anspruchsberechtigten an den Vertrag nicht gebunden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 40 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG170027ForderungKlagt; Klage; Brillen; Beklagten; Versicherung; Recht; Parteien; Gericht; Betrag; Position; Schaden; Quantitativ; Gerät; Tatsachen; Gemachte; Höhe; Geschäft; Handschleifmaschine; Neupreis; Geräte; Klägerische; Kasse; Schätzung; Urteil; Parteientschädigung; Diesbezüglich; Berechnung; Gestohlen
ZHLB120029ForderungUnfall; Arbeite; Arbeit; Beruf; Klägers; Versicherung; Vorinstanz; Geschäft; Klagten; Handwerklich; Beklagten; Berufung; Betrieb; Vertrag; Anspruch; Taggeld; Handwerkliche; Berufsunfall; Arbeitsunfähigkeit; Auftrag; Baustelle; Parkett; Angestellte; Mitarbeiter; Verfahren; Gestellten
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV110027Ablehnung von Oberrichtern Recht; Ablehnung; Gehren; Entscheid; Abgelehnten; Abgelehnt; Gericht; Abgelehnte; Richter; Recht; Befangenheit; Ablehnungsbegehren; Abgelehnten; Rechtsmittel; Ausstand; Verfahren; Handelsgericht; Handelsrichter; Akten; Klägers; Beschluss; Obergericht; Oberrichter; Verwaltungskommission; Anschein; Stellung; Eingabe; Partei; Unentgeltliche
SGKV-Z 2012/3Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Observation; Recht; Versicherung; Klägers; Taggeld; Eisenleger; Klagten; Rücken; Zeitraum; Beklagten; Arbeitsfähigkeit; Bauführer; Winterthur; Einschränkung; Höhe; Zusammenhang; Medizinisch; Gastrointestinale; Beurteilung; Arztzeugnis; Medizinische; Untersuchung; Bericht; Beschwerden; Taggelder; Übrigen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 321Art. 8 ZGB und Art. 39 VVG; Eintritt des Versicherungsfalls; Beweis. Beweislast, Beweismass und Gegenbeweis im Zusammenhang mit dem Eintritt des Versicherungsfalls (Präzisierung der Rechtsprechung). Beweis; Versicherung; Beweis; Anspruch; Urteil; Tatsache; Sicherungsfalls; Beweismass; Eintritt; Anspruchs; Versicherungsfalls; überwiegend; Anspruchsberechtigte; Versicherer; Recht; Wahrscheinlichkeit; Gericht; Beweislast; Tatsachen; überwiegende; Rechtsprechung; Sachdarstellung; Bundesgericht; Anspruchsberechtigten; Versicherungsvertrag; Obergericht; Behauptet; Glaubwürdigkeit
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