IPRG Art. 40 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 40 IPRG vom 2023

Art. 40 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 40 4. Eintragung in die Zivilstandsregister

Der Name wird nach den schweizerischen Grundsätzen über die Registerführung in die Zivilstandsregister eingetragen.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 40 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF130071Berichtigung Zivilstandsregister Berufung gegen ein Urteil und Beschwerde gegen eine Verfügung des Einzelgerichtes des Bezirksgerichtes Bülach vom 29. Oktober 2013 (EP130004)Berufung; Berufungskläger; Recht; Zivilstandsregister; Berufungsklägerin; Rechtspflege; Berichtigung; Urteil; Bülach; Einzelgericht; Gewährung; Berufungsklägern; Gesuch; Rechtsmittel; Ehemann; Schweiz; Vorinstanz; Eintrag; Kantons; Verfügung; Bezirksgerichtes; Datum; Person; Akten; Eintragung; Verfahren; Familienname; Schweizerische; Bundesgericht; Folgenden:

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2021.9 (AG.2021.547)Berichtigung ZivilstandsregisterNamens; Recht; Familie; Familienname; Zivilgericht; Familiennamen; Person; Ziffer; Berufung; Bevölkerungsamt; Personen; Personenstandsregister; Kinds; «V»; Zusatz; Entscheid; Eintragung; Ordre; US-amerikanische; Zivilgerichts; Namenszusatz; Basel; Kreisschreiben; Geschlecht; Namens; Gericht; Basel-Stadt
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Zürcher Kommentar zum IPRG2018
-Zürcher Kommentar zum IPRG2018