E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 399SCC from 2023

Art. 399 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 399 Sub-Section Three: End of the Deputyship

1 The deputyship ends by law on the death of the client.

2 The adult protection authority shall terminate a deputyship at the request of the client or of a closely associated person or ex officio as soon as there is no reason for it to continue.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 399 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ220064Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit VermögensverwaltungBeschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Recht; Rechtsanwältin; Partei; Vorinstanz; Bezirk; Urteil; Bundesgericht; Parteientschädigung; Bezirksrat; Gutachten; Verfahrensbeiständin; Entschädigung; Gericht; Akten; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Meilen; Beschwerdeverfahren; Frist; Aufzuheben; Höhe; Vertretung; Person; Standslos; Erben; Eventualiter; Partei
ZHPQ220042Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und VermögensverwaltungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; KESB-act; Angelegenheiten; Entscheid; Gesundheitlich; Unterstützung; Beistand; Gesundheitliche; Vertretung; Unentgeltliche; Finanziellen; Beistandschaft; Fürsorgerische; Unterbringung; Vertretungsbeistandschaft; Person; Fürsorgerischen; Verfahren; Töchter; Hilfe; Administrative; Klinik; Nenschutzbehörde; Vorinstanz; Administrativen; Einverstanden; Medizinische; Bezirksrat
Dieser Artikel erzielt 16 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.13BeistandschaftBeschwerde; Beistand; Beschwerdeführerin; Beistands; Beistandschaft; Finanziell; Solothurn; Finanzielle; Unentgeltliche; Stellung; Stellungnahme; Region; Verwaltung; Entscheid; Finanziellen; Aufhebung; Situation; Kanton; Angelegenheiten; Verwaltungsgericht; Pflege; Rechtsbeiständin; Nachzahlung; Frist; Person; Rechtspflege; Unentgeltlicher; Schwierige; Kantons; Rechnungen
SOVWBES.2019.340BeistandschaftBeschwerde; Beistand; Beschwerdeführer; Beistands; Beistandschaft; Aufhebung; Verbeiständete; Psychiatriespitex; Antrag; Entscheid; Verwaltungsgericht; Vermögensverwaltung; Psychische; Beschwerdeführers; Vertretung; Wohnbegleitung; Verbeiständeten; Zeitpunkt; Lebens; Vertretungsbeistandschaft; Vorinstanz; Störung; Verfahren; Zustand; Auffassung; Erwachsenenschutzmassnahmen; Erkrankung; Urteil; Einschätzung; Erhob
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 II 392Vollstreckung des Besuchsrechtes (Art. 273 ZGB). 1. Die Vollstreckung eines Besuchs- und Ferienrechts richtet sich nach kantonalem Verfahrensrecht. 2. Der Besuchsberechtigte hat konkret die Übergabe der Kinder gemäss den im Urteil festgelegten Modalitäten zu verlangen. 3. Sobald eine Klage auf Abänderung des Scheidungsurteils in bezug auf das Besuchsrecht eingereicht worden ist, ist es nicht willkürlich, dessen Vollstreckung zu verweigern. Vollstreckung; Besuchs; Willkürlich; Beschwerde; Urteil; Kantonale; Kinder; Ferienrecht; Abänderung; Werner; Verfahrensrecht; Scheidungsurteil; Katharina; Besuchsrecht; Wendet; Beschwerdeführer; Scheidungsurteils; Willkürlich; Kantons; Vollstreckungsbegehren; Erwägungen; Willkürliche; Gesuchstellers; Gerichtlich; Angewendet; Entscheid; Beschwerdeführers; Verweigert; Instanz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Helmut HenkelBasler Kommentar, Zivilgesetzbuch I2014
Philippe MeierKommentar Erwach- senenschutz2013
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz